BURGLENGENFELD /(sr). Wer mit Leitungswasser gießt, kann mit einem Gartenwasserzähler Kanalbenutzungsgebühren sparen. Die bisher bereits bestehende Möglichkeit, durch die Messung von Wassermengen, die im Garten verbraucht werden, geringere Gebühren zu bezahlen, hat sich in Burglengenfeld seit dem 1. Januar 2020 nochmals durch entsprechende Beschlüsse des Verwaltungsrates der Stadtwerke und des Stadtrates verbessert. Zukünftig bleiben bei der Berechnung der Kanalgebühren alle Wassermengen, die über den Gartenwasserzähler laufen, unberücksichtigt. Bislang waren Wassermengen bis zu 12 Kubikmeter vom Abzug ausgeschlossen.
Abwassergebühren sparen durch den Einbau eines Gartenwasserzählers: Rund 150 Hausbesitzer hatten von dieser Möglichkeit in den vergangenen Jahren Gebrauch gemacht. Wasser, das laut separatem, von einem Installateur fest installierten Wasserzähler nachweislich nicht in die Kanalisation gelangt, bleibt auf Antrag gebührenfrei. Bislang war in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadtwerke Burglengenfeld geregelt: Erst ab dem 13ten Kubikmeter entfällt die Abwassergebühr für die auf dem Gartenwasserzähler erfasste Wassermenge. Solche Mindestmengen gab und gibt es auch in den meisten anderen bayerischen Städten.
Eine Bürgerin hat diese Praxis in einem Schreiben an Stadtwerke-Vorstand Friedrich Gluth hinterfragt – mit Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Das hatte entschieden: Mindestgrenzen für die Gebührenbefreiung verstießen gegen den Gleichheitsgrundsatz und seien damit unzulässig. Gluth antwortete, die Entscheidung des Gerichts in Mannheim könne nicht auf Bayern und damit auf Burglengenfeld übertragen werden.
Diese Auffassung bestätigte auf Nachfrage des Vorstands auch die Rechtsaufsicht am Landratsamt Schwandorf: Solange es kein bayerisches Urteil gebe, das die Verwaltung zu einer anderen Vorgehensweise verpflichte, kann aus rein rechtlicher Sicht die bisherige Regelung beibehalten werden.
Die Vertreter der SPD im Verwaltungsrat der Stadtwerke jedoch schlossen sich der Argumentation des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg an – und beantragten, ebenso wie die Bürgerin, die Streichung der Mindestmenge von 12 Kubikmetern aus der Beitrags- und Gebührensatzung. Der Verwaltungsrat der Stadtwerke folgte diesen Anträgen einstimmig, ebenso der Stadtrat. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es daher die Mindestabnahmemenge in Burglengenfeld nicht mehr.
„Diese Satzungsänderung hat keine großen Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Stadtwerke allgemein, als auch speziell auf die Finanzen der Abwasserbeseitigung“, sagt Vorstand Gluth. Außerdem wies Gluth darauf hin, dass es vor der Installation eines Gartenwasserzählers gut abzuwägen gilt, ob die zu erzielenden Ersparnisse im angemessenen Verhältnis zum kostenmäßigen Aufwand stehen (es müssen geeichte Zähler verwendet werden, die regelmäßig getauscht werden müssen, und es entstehen Kosten für Einbau des Zählers durch einen Installateur).
Für Rückfragen zum Thema steht bei den Stadtwerken Helene Meier zur Verfügung, Tel. (09471) 809715. Ein Formular für den Antrag zum Einbau eines Gartenwasserzählers haben die Stadtwerke auf ihrer Website veröffentlicht unter https://www.stadtwerke-burglengenfeld.de/service/antragsmuster/