Die neue Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung

Landratsamt verteilt am Montag – Schreiben des Pfarrers

SCHWANDORF (sr). Das Landratsamt wird am Montag, 4. Mai von 9.00 bis 15.30 Uhr bei der Bundespolizei in Schwandorf, Weinbergstraße 47, an Kirchen und Glaubensgemeinschaften eine Erstausstattung an Händedesinfektionsmittel ausgeben.

Bedient wird nur, wer sich als Abholer mit einem Schreiben des Pfarrers, Pastors, Rabbis oder sonstigem Vorstand der Kirchengemeinde ausweisen kann. Die Ausstattung wird nur an die Vertreter der jeweiligen Kirchengemeinde ausgegeben, nicht an einzelne Gläubige.
Ab 4. Mai sind öffentlich zugängliche Gottesdienste sowie Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften unter bestimmten, näher geregelten Voraussetzungen zulässig. Zu den Voraussetzungen gehört ein Infektionsschutzkonzept, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren minimiert. In den von den katholischen Diözesen und der Evangelische Landeskirche vorgelegten Infektionsschutzkonzepten ist die Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel für Gottesdienstbesucher vorgesehen.
Die Erstausstattung dazu ist über das Landratsamt erhältlich. Dieses Angebot gilt ausdrücklich für alle Glaubensgemeinschaften, um die Religionsausübung wieder möglich zu machen. Nach Erhalt dieser Erstausstattung sind die Kirchen und Glaubensgemeinschaften gehalten, sich selbst um die Beschaffung von Desinfektionsmittel zu bemühen, da das Marktgeschehen Anzeichen einer Normalisierung zeigt.

Am 1. Mai ist dem Landratsamt eine neue Infektion gemeldet worden.
Die Gesamtzahl liegt damit bei 436.

Gesundheitsministerium erlässt neue Verordnung

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat heute die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (siehe anschließend) amtlich bekanntgemacht, die ab dem 4. Mai bis einschließlich 10. Mai gilt.

Die Abhaltung von Versammlungen und Gottesdiensten ist darin geregelt, wie in den letzten Tagen bereits angekündigt. Beerdigungen sind weiterhin nur mit 15 Teilnehmern möglich. Auch bei den Heimbesuchen gibt es keine Neuerungen. Zulässig ist derzeit nur die Sterbebegleitung. Die Geltung der Einreisequarantäne-Verordnung ist ebenso um eine Woche verlängert. Für die Schülerbeförderung besteht auch dann Maskenpflicht, wenn sie außerhalb des ÖPNV im sog. freigestellten Schülerverkehr erfolgt. Bei der Öffnung von Ladengeschäften sind Anpassungen entsprechend eines Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erfolgt.

lokalnet.deadmin

Innenminister Joachim Herrmann hat mitgeteilt, dass die Polizei in den kommenden Tagen ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der im Öffentlichen Personennahverkehr und in geöffneten Geschäften geltenden Maskentragepflicht haben wird.

Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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