Hundesteuer – unsoziale Willkürsteuer oder gerechtfertigte Abgabe?

STÄDTEDREIECK (lz). Was der Stadtrat in Burglengenfeld schon im letzten Sommer beschloss, wird nun auch in Maxhütte-Haidhof umgesetzt: Eine Anhebung der Hundesteuer.

Verlags-Mitarbeiterin „Frieda“ freut sich: Im gesamten Städtedreieck sind adoptierte Tierschutz-Hunde aus dem inländischen Tierheim oder Tierasyl ein Jahr steuerermäßigt. Foto: Julia Krempl

Was bereits in Burglengenfeld zu hitzigen Kommentaren in den sozialen Netzwerken geführt hatte – die Bescheide wurden Anfang des neuen Jahres verschickt – wird vielleicht auch in der Nachbarstadt zu Diskussionen und Kritik führen. Während in der Sitzung des Maxhütter Stadtrats am 27.1.2022 die Anhebung der Hundesteuer von 20 € auf 40 € für den ersten Hund mit acht Gegenstimmen auf den Weg gebracht wurde, empfinden viele Bürgerinnen die Hundesteuer generell als unsozial. Deutschlandweit wird sie von vielen als eine Willkürsteuer in Frage gestellt, und während sie in Städten wie Stuttgart oder Regensburg in die Hunderte geht, kommen die Hundebesitzerinnen im Städtedreieck wohl noch relativ glimpflich weg.
Kritisiert wird vielerorts auch, dass die Hundesteuer als „nicht zweckgebunden“ eingenommen wird, das heißt, dass sie für andere Zwecke innerhalb der Gemeinde von der Verwaltung ausgegeben werden kann – nicht zwingend für die Kosten, die durch Hundehaltung entstehen. Die Äußerung von Hundebesitzer*innen, sie bräuchten die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge auf Gehsteigen und Straßen nicht wegzuräumen, weil man ja dafür bezahle, ist jedoch falsch und unsachlich. Die Anhebung des Steuersatzes von 26 € auf 50 € im Jahr (bei Kampfhunden von 260 € auf 500 €) wie in Burglengenfeld ist lediglich eine Anpassung auf eine anderswo schon lange übliche Höhe. 24 € mehr im Jahr entsprechen hier 2 € im Monat und damit ca. 0,07 € (sieben Cent) am Tag.

Keine Staffelung für Mehrfachhaltung in Burglengenfeld

Die Stadt Burglengenfeld gibt die Hundesteuer faktisch trotzdem – ohne Zweckbindung – im Bereich Hunde aus: Bei etwa 700 Hunden in der Stadt beläuft sie sich auf rund 35.000 €. Das ist nicht viel, denn allein die Summe für die Anschaffung der vielen Dog-Stations (Kotbeutelspender inkl. Abfalleimer) im Stadtgebiet mit Hundekotbeuteln verschlang einiges an Geld. Die ständige Wartung der Stationen durch den Bauhof verursacht zudem jährliche Kosten von rund 15.000 €. Die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit in Burglengenfeld, Ulrike Pelikan-Roßmann erklärt, dass noch etwa 6000 € an Kosten für Befüllung und Nachfüllung hinzukämen. Außerdem werde man demnächst noch etwa drei Dog-Stations zusätzlich aufstellen, die mit jeweils 430 € zu Buche schlügen. Auch ist eine Hundewiese in Burglengenfeld geplant. In der Naabstadt wurde aufgrund einer neuen Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums die eigene Hundesteuersatzung geändert. Bürgermeister Thomas Gesche versteht die aktuelle Aufregung über die erhöhte Hundesteuer nicht. „Über den Beschluss wurde rechtzeitig im Juli 2021 informiert und die neue Satzung der Stadt ging ebenso bereits letztes Jahr online.“
Von der möglichen Staffelung, dass für Zweit- oder Dritthunde eine höhere Gebühr gefordert wird, hat Burglengenfeld keinen Gebrauch gemacht, jedoch Maxhütte-Haidhof. Dort kostet der zweite Hund jetzt 50 € (vorher 30 €), jeder weitere Hund 60 € (vorher 40 €). Bei Kampfhunden beläuft sich die Staffelung jetzt auf 600, 900 bzw. 1200 €.

Maxhütte-Haidhof: Grüne wollten Härtefallregelung

„Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde die Stadtverwaltung Maxhütte-Haidhof durch das Landratsamt Schwandorf aufgefordert sämtliche Einnahmequellen auszuschöpfen. Hierzu gehört leider auch die Anpassung der Hundesteuer auf das Niveau der Nachbarkommunen“, erklärt Erster Bürgermeister Rudolf Seidl im Gespräch mit LOKAL.

Die neue Hundesteuer-Satzung der Stadt habe sich ebenfalls an die neue Mustersatzung des Ministeriums angepasst. Die Dog-Stations im Stadtgebiet verursachten laufende Kosten und hätten in der Anschaffung insgesamt 14.850 € gekostet. „Wir haben, seit ich Bürgermeister bin, von 12 auf 33 Dog-Stations aufgestockt.“ Diese müssen entleert, mit neuen Kotbeuteln gefüllt, gepflegt und teils repariert werden. Der jährliche Personal- und Kostenaufwand beträgt in etwa 7.000 €. Weitere 7.000 € fallen für die Reinigung von Hinterlassenschaften der Vierbeiner an. Auch die Hundespielwiese für die 910 in Maxhütte gemeldeten Hunde verursache Kosten (5000 €), außerdem gebe es jährlich etwa 50-60 Vorfälle (Lärmbelästigung, Beiß-Vorfälle, etc.), was die Stadtverwaltung nachhaltig beschäftige. „Wir investieren also einiges für Hundebesitzer*innen“, so Seidl. „Die Stadt ging da auch quasi in Vorleistung. Ich glaube, dass die Leute das auch wertschätzen. Und eine Erhöhung von 20 € im Jahr sind gerade mal 1,66 € pro Monat mehr.“

Grünen Stadtrat Dr. Franz Schmidkunz hatte gegen die Hundesteuererhöhung gestimmt. Er beantragte in der Sitzung, dass sozial schwächer gestellten Hundehalter*innen eine Steuerermäßigung und im Notfall eine Befreiung gewährt werden solle. „Als Härtefälle gelten etwa Hartz IV-Empfängerinnen, Erwerbsunfähige oder Menschen mit Behinderung. Leider ging der Stadtrat nicht darauf ein“, so Schmidkunz. Für ihn ist die Hundesteuer unsozial. „Mit Härtefallregelung hätte ich aber dafür gestimmt.“ Eine Zweckbindung für Tierschutzbelange fordert Christine Spörl von den Maxhütter Grünen. Dazu wurde im Vorfeld der Stadtratssitzung auch ein Flugblatt verteilt.

Teublitz: Mit dem Geld für eine saubere Stadt sorgen

In Teublitz wurde die Hundesteuer zuletzt 2010 erhöht und von 30 € auf 50 € angehoben. Dort sind aktuell 550 Hunde gemeldet, es gibt 28 Dog-Stations, von denen letztes Jahr vier neu hinzugekommen sind. Geld ausgegeben hat die Stadt auch für die neue Beschilderung zur Hundehalterverordnung.

„Selbstredend löst man mit einer Steuererhöhung, egal welcher Art, keine Jubelstürme in der Bevölkerung aus“, gibt der Teublitzer Bürgermeister Thomas Beer zu. „Dennoch, und davon bin ich überzeugt, merken unsere Bürgerinnen und Bürger, dass wir mit den eingenommenen Steuergeldern unsere Heimatstadt sauber halten und stetig verbessern. Denn selbst der Unterhalt von Bestand verschlingt hohe Geldsummen. Ist man dann auch noch bestrebt, den ohnehin hohen Standard noch weiter nach oben zu schrauben, dann ist man als Kommune auf ausreichend Einnahmen aus Steuergeldern angewiesen.“ 2010 habe es auch Unmutsbekundungen wegen der Erhöhung in der Bevölkerung gegeben, so Beer. „Nach Gesprächen und Informationen zur Verwendung der höheren Steuereinnahmen konnte jedoch Verständnis in der Bürgerschaft erzeugt werden.“

„Hundesteuer trifft Ärmere“

Peter Eberhardt, der Vorsitzende des Tierschutzvereins Städtedreieck e.V., ärgert sich über die Erhöhung ebenso wie über die Hundesteuer generell. „Sie ist eine Willkürsteuer für private Hundebesitzer“, erklärt er, „sie ist unsozial und gehört abgeschafft.“ Für Gutverdiener sei diese Steuer kein Problem, „aber was ist mit Menschen, die es nicht so dick haben?“

Für viele ältere Rentner*innen etwa bedeute die Hundesteuererhöhung einen massiven Einschnitt in ihr ohnehin schmales Budget. „Da zählt jeder Euro, und oft ist der Hund in der Einsamkeit dieser alten Menschen noch der letzte Ansprechpartner, der ihnen ihre Zuneigung schenkt und dem sie ihre Liebe geben können.“

Im Vergleich

10,56 Mio. Hunde leben in Deutschland. Die hundereichsten Städte sind Stuttgart und Mainz. In Mainz beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 186 €, für den zweiten und dritten Hund 216 €. Von der Größe her mit den Städten des Städtedreiecks vergleichbar ist zum Beispiel das hessische Bad Schwalbach mit gut 11.200 Einwohnern. Dort beträgt die Staffelung 120, 174, 222 €. Ladenburg (12.000 Einwohner) im baden-württembergischen Rhein-Neckar-Kreis erhebt für jeden Hund 96 €. In Ruppichteroth (11.000 Einwohner), einer Gemeinde im Süden Nordrhein-Westfalens, beträgt die Staffelung 96, 120, 144 €. Fazit: Für Hundebesitzer*innen im Städtedreieck ist der Steuersatz trotz Erhöhung vergleichsweise niedrig.

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