Kahlschlag in der Vogelbrutzeit vom LBV kritisiert!

BURGLENGENFELD (sr). Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) ist entsetzt über eine Kahlschlagaktion mitten in der Vogelbrutsaison.

Der Harvester hinterließ eine Schneise der Verwüstung. Foto: Christian Stierstorfer

Zwischen Gymnasium Burglengenfeld und Haugshöhe wurde entlang eines Parkplatzes ein großer Waldbestand innerhalb weniger Stunden vernichtet. Von behördlicher Seite aus war der Waldbesitzer aufgefordert worden, entlang der Kreisstraße SAD 8 einige Bäume zur Gewährung der Verkehrssicherheit zu entfernen. Diese Aktion lief dann aber offenbar aus dem Ruder, denn es wurde ein bis zu 50 Meter breiter Streifen kahlgeschlagen: Unter anderem fielen zahlreiche Eichen und Buchen dem Harvester zum Opfer, so kritisiert der LBV in einer Pressemitteilung scharf.

Dr. Christian Stierstorfer, Waldreferent des LBV, war zufällig vor Ort und kommentiert die Aktion so: „Wenn Verkehrssicherungsmaßnahmen in Zukunft so praktiziert werden, würde angesichts der Straßendichte nicht viel Wald in Deutschland übrigbleiben. Es geht aber offenbar auch um die radikale Nutzung eines Waldes – und das mitten in der Brutzeit. Dieser laubholzreiche Wald war aber genau das, was wir für die Zukunft brauchen!“

Rechtlich bewege sich die Aktion in einer Grauzone, so die Presseerklärung weiter: Die sogenannte ordnungsgemäße Forstwirtschaft sei zu jeder Jahreszeit möglich. Gleichzeitig gälten aber die Gesetze zum Artenschutz. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sei es verboten, die Brutstätten von Vögeln zu stören und zu zerstören. LBV-Experte Christian Stierstorfer: „Mit dieser Aktion zur Unzeit wurden mit Sicherheit viele Vogelnester oder Fledermaushabitate zerstört; auch Höhlenbäume wurden gefällt. Gartenbesitzern dagegen drohen Bußgelder, wenn sie zur Brutzeit ihre Hecke zu stark zurückschneiden oder gar ein Vogelnest zerstören. Wenn wenige hundert Meter daneben mitten in der Brutzeit ein Harvester durch den Wald tobt, ist das rechtlich erlaubt. Das ist skurril!“

Christian Stierstorfer beobachtete nach dem Harvestereinsatz einen aufgeregten Buntspecht, der laut zeternd immer wieder die Fläche aufsuchte. „Dessen Höhlenbaum samt Nest liegt da wohl irgendwo unter den Stämmen. Das ist aber mit Sicherheit nicht das einzige betroffene Tier. Rechtlich besteht für Waldbesitzer, wie auch für Landwirte, eine Sorgfaltspflicht, vor Eingriffen sicherzustellen, dass im Rahmen der Bewirtschaftung keine Lebensstätten von geschützten Tieren zerstört, oder Jungtiere getötet werden. Zudem ist es Aufgabe der Behörden, sicherzustellen, dass sich der Erhaltungszustand betroffener Arten nicht verschlechtert. Im Zentrum der Diskussion steht dabei §44 Bundesnaturschutzgesetz.“

Christoph Bauer, Leiter der LBV-Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz ergänzt: „Der betroffene Wald ist laut Waldfunktionskarte Teil eines Schutzwaldes für Immissionen, Lärm und lokales Klima. Unmittelbar angrenzend befinden sich biotopkartierte Waldflächen. Der Eingriff steht zudem in Widerspruch zu Empfehlungen des Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) zum Vogelschutz im Wald, wo z. B. zum Erhalt von Höhlenbäumen geraten wird.“

Der LBV fordert von den Kommunen und Behörden, dass sie Waldbesitzer entsprechend beraten. Es besteht keine Pflicht, entlang von öffentlichen Wegen und Straßen eine Baumlänge waldfrei zu halten. Es besteht lediglich die Pflicht, umsturz- oder bruchgefährdete Bäume zu entfernen oder zurückzuschneiden. Entsprechende behördliche Aufforderungen an Waldbesitzer sollten mit Hinweisen zum Waldnaturschutz verbunden werden. Auch der Staatsforst sollte Vorbild sein und Vollernter-Einsätze mitten in der Brutzeit vermeiden.

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