Der Verfasser legt mir Aussagen in den Mund, die ich so nie gemacht habe.
Auf die Frage, wie meiner Einschätzung nach ein möglicher Gerichtsprozess zum geplanten Gewerbegebiet ausgehen wird, habe ich ausdrücklich geantwortet, dass ich den Ausgang eines solchen Verfahrens nicht vorhersagen kann. Alles andere wäre unseriös. Weder ich noch sonst jemand kann heute mit Sicherheit sagen, wie ein Gericht entscheiden wird.
Ebenso klar habe ich jedoch erklärt, dass wir gemeinsam mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) weiterhin gegen dieses Gewerbegebiet kämpfen werden. Unser Ziel bleibt unverändert: Dieses aus unserer Sicht planerisch, ökologisch und wirtschaftlich fragwürdige Vorhaben zu verhindern.
Wer aus der nüchternen Einschätzung eines Prozessrisikos eine Änderung meiner Haltung ableitet, verdreht die Tatsachen. Die Frage nach den Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens ist etwas völlig anderes als die Frage, ob man ein Projekt für richtig oder falsch hält.
An meiner Position hat sich nichts geändert. Das geplante Gewerbegebiet bleibt aus unserer Sicht ein unnötiger Eingriff in Natur und Landschaft und ein Beispiel dafür, wie wertvolle Flächen für ein Vorhaben geopfert werden sollen, dessen Nutzen keineswegs so eindeutig ist, wie seine Befürworter behaupten.
Zwischen der nüchternen Feststellung, dass niemand einen Prozessausgang sicher vorhersagen kann, und der Unterstellung eines Sinneswandels liegt ein weiter Weg. Diesen Weg beschreitet allein der Autor des Glosserls – nicht ich.
Harald Söll, Teublitz
