SCHWANDORF/Lkr. (sr). Diese Woche bekommen die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Schwandorf, die bereits im Vorjahr einen Antrag gestellt haben, die Unterlagen zur Beantragung der Vereinspauschale für das Jahr 2023 zugesandt.
Der Antrag muss mit den notwendigen Anlagen bis spätestens 01. März 2023 beim Landratsamt Schwandorf, A.4, Zimmer 141, eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge dürfen nicht berücksichtigt werden.
Vereine, die keine Unterlagen erhalten haben oder die Vereinspauschale erstmals beantragen, finden die Antragsunterlagen und Erläuterungen auch online unter www.landkreis-schwandorf.de / Formulare / Sport. Dort gibt es auch eine Musterberechnung der Vereinspauschale.
Für Rückfragen steht das Sportreferat des Landratsamtes Schwandorf telefonisch unter 09431 / 471-352 oder Email christa.wuerstl@lra-sad.de zur Verfügung.