Rathaus-Erneuerung: Aufzug in Betrieb genommen

TEUBLITZ (sr). Nach einer kurzen Pause zwischen den Jahren geht es bei der Rathaus-Erneuerung wieder weiter. Gleich zu Jahresbeginn 2023 wurden die Türen im Erweiterungsbau gesetzt und auch der Aufzug ist ab sofort nutzbar. Damit sind nun alle Etagen des Rathauses barrierefrei zu erreichen.

Bürgermeister Thomas Beer (rechts) und Hochbauleiter Jochen Oswald (links) bei einer ersten Probefahrt des neuen Aufzugs im Teublitzer Rathaus. (Foto: Thomas Stegerer, Stadt Teublitz)

„Das Gröbste ist nun tatsächlich erledigt“, so Bürgermeister Thomas Beer im Rahmen einer ersten Testfahrt mit der neuen Aufzuganlage im Rathaus-Erweiterungsbau. „Insbesondere darüber, dass nun sämtliche Etagen des Rathauses ohne Hürden zu erreichen sind, freue ich mich besonders.“

Mitte Januar 2023 ist die Aufzuganlage vom TÜV abgenommen worden und ist dadurch ab sofort uneingeschränkt nutzbar. Der Aufzug hat eine Tragkraft von 630 Kilogramm, eine Betriebsgeschwindigkeit von einem Meter pro Sekunde, Türen mit einer Breite von 90 cm und eine Schachthöhe von 11,5 Metern.
Zugleich sind im Rathaus-Erweiterungsbau die neuen Türen fertig eingebaut worden. Folgen werden in den kommenden Frühjahrsmonaten neue Türen auch im Bestandsgebäude. Sobald auch diese gesetzt sind, wird eine zentrale Schließanlage für das gesamte Rathausgebäude folgen.

Im Laufe des Monats Januar erfolgt darüber hinaus die komplette Möblierung des Rathaus-Erweiterungsbaus mit neuen Büro- und Besprechungsräumen, eines neuen EDV-Raums im Keller und auch die Ausstattung des neuen Trauzimmers. Anschließend sollen die die neuen Räumlichkeiten im Erweiterungsbau bezogen werden.

Noch ausstehend sind die Außenanlagen rund um den Erweiterungsbau und der Rückbau des Behelfstreppenhauses am Bestandsgebäude. Ebenso kleinere Umbauten im alten Teil des Rathauses stehen noch bevor. Im kommenden Frühjahr werden aber auch diese Punkte spätestens in Angriff genommen werden. Der Abschluss der Rathaus-Erneuerung kann demnach weiterhin ohne großen zeitlichen Verzug eingehalten werden.

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