Stadt Teublitz informiert mit neuer Bürger-Info zum Gewerbegebiet an der A93

TEUBLITZ (sr). Mit einer zweiten Ausgabe der Bürgerinformation informierte die Stadt Teublitz die Teublitzer Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand der Planungen zum Thema Gewerbegebiet an der A93.

Ausschnitt aus der Plandarstellung Bebauungsplan mit Grünordnung und Ausgleichsplanung im Plangebiet zum Planungsstand vom 5. Oktober 2020, Grafik: Gerald Eska

Neben einer kurzen Zusammenfassung der Stadtratssitzung vom 15. Oktober 2020 (am Ende der Sitzung wurde die erneute Auslegung der Planunterlagen, mit Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung mehrheitlich (18:2) beschlossen) und einem Überblick der Abwägung zur Bürger- und Fachstellenbeteiligung der Planunterlagen informierte die Stadt über neue Erkenntnisse im Zuge des Bauleitplanverfahrens.

Auszüge der Bürger-Info …

Inhalte der Stellungnahmen

Die Stellungnahmen der Fachstellen (Träger öffentlicher Belange) wurden einzeln und nacheinander abgewogen. Für den Stadtrat wurden die eingereichten Stellungnahmen der Öffentlichkeit inhaltlich sortiert und nach 28 Themengebieten abgewogen. Die Punkte „Wald-, Klima- und Artenschutz“ sowie „passender Standort“ oder „Trinkwasserschutz“ wurden dabei häufig genannt. Zumeist wurden diese Belange jedoch bereits bei der Abwägung der Stellungnahmen der Fachstellen berücksichtigt.

Grafische Darstellung der eingereichten Einsprüche im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Stadtgebieten; die Prozent-zahlen geben den Anteil der Einsprüche in Relation zur
Gesamtzahl der Einwohner*innen wieder. Grafik: Stadt Teublitz

Gewerbeansiedlung und Kosten

Es liegen bereits zum jetzigen Zeitpunkt der Planung für das Gewerbegebiet an der A93 zahlreiche Bewerbungen für Gewerbeflächen vor. Bei der Auswahl der Bewerber, die aus datenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht genannt werden können, wurde sich bislang nicht festgelegt. Die Aspekte „Arbeitsplatzanzahl“ und „Qualität des Gewerbes“ finden im Zuge des Grundstücksverkaufs besondere Berücksichtigung. Entscheidend ist, dass künftig eine breite Sparte an unterschiedlichen Branchen (produzierendes, dienstleistendes Gewerbe und Handwerksbetriebe) sich in Teublitz ansiedeln wird und man nicht von einzelnen Wirtschaftsbranchen abhängig ist.

Da derzeit die Planungsphase für das Gewerbegebiet an der A93 läuft, können die entstehenden Kosten nicht exakt abgeschätzt werden. Es gilt jedoch anzumerken, dass eine Baugebietsausweisung für eine Stadt, wenn sie selbst als Erschließungsträger auftritt, auch ein unternehmerisches Risiko birgt. Im Fall des Gewerbegebiets an der A93 wird dieses Risiko aber als tragbar eingeschätzt, da eine abschnittsweise Erschließung möglich wäre.

Arbeitsplätze und Standort

Mit dem Standort direkt an der A93 soll künftig eine Vielzahl an ortsnahen Arbeitsplätzen geschaffen werden. Durch die kurzen Wege vom Gewerbegebiet zur A93 verbleibt der gewerbliche Verkehr außerhalb von jeglicher Wohnbebauung. Ebenso tragen die kurzen Wege zu einer guten CO2-Bilanz bei und auch der „Spagat“ zwischen Arbeit, Familie und Kindern oder auch Arbeit und Pflege älterer Menschen lässt sich leichter umsetzen.

Derzeit pendeln laut einer aktuellen Studie der „Geschäftsstelle Städtedreieck“ rund 5.500 Personen aus dem Städtedreieck zur Arbeit. Es ist nicht das Ziel, die Pendlerzahlen im Städtedreieck „auf Null“ zu setzen, es darf aber davon ausgegangen werden, dass es gelingt, die Pendlerzahlen zu senken. Auch in Zukunft ist die Stadt Teublitz weiterhin bestrebt, diese hohen Pendlerzahlen auch in Form von interkommunalen Projekten im Städtedreieck weiter zu senken.

Artenschutz und Biotop

Der „spezielle Artenschutz“ ist im Zuge einer Bauleitplanung oftmals notwendig. Dabei werden vorrangig die europarechtlich „speziell“ geschützten Arten geprüft. Arten die unter den „besonderen Artenschutz“ fallen oder auf der sogenannten „Roten Liste“ stehen, fallen hier nicht zwingend darunter. Diese lösen baurechtlich grundsätzlich keinen Verbotstatbestand aus. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde im Oktober 2020 textlich überarbeitet. Es wurden die vom Landesbund für Vogelschutz gemeldeten Arten des „besonderen Artenschutzes“ bzw. der „Roten Liste“ (bspw. die Waldschnepfe) ergänzt. Diese wurden nun in den Planunterlagen mit bewertet und Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen festgelegt, um die Population dieser Arten nicht wesentlich zu gefährden.

Es sind in der amtlichen Biotopkartierung keine Biotope vorhanden. Eine zusätzliche Kartierung von Biotopen wurde durch die Stadt veranlasst. Dadurch konnte festgestellt werden, dass insgesamt 5.283 Quadratmeter (qm) kleinflächige Biotopstrukturen vorhanden sind, die später überbaut bzw. beeinträchtigt werden. Dies entspricht 2,8 Prozent der gesamten Planungsfläche. Einzeln betrachtet handelt es sich um den Bereich bei der vorhandenen Sickerquelle (Quelle selbst kein Schutzstatus) mit einer Fläche von 280 qm, einzelne Sumpfwaldbereiche (2.806 qm) und kleinteilige Moorwaldflächen (2.197 qm).

Darstellung der kartierten Biotope im überplanten Gebiet
(Flächen, die in der Planung als zu erhalten gekennzeichnet sind). Grafik: Flora + Fauna Partnerschaft

Für die Planung werden insgesamt 19,08 Hektar (ha) anerkannte Kompensation erbracht. Davon liegen 14,84 ha direkt im Stadtgebiet Teublitz (…) Vorhandene Biotope wurden soweit möglich in der überarbeiteten Planung als zu erhalten eingestuft und geltendes Recht wird im Zuge der Planung nicht überschritten. Damit besteht auch für Teublitz das Recht, sich städtebaulich zu entwickeln.

Nächste Schritte
Nach Vorliegen des hydrogeologischen Gutachtens kommt es zu einer erneuten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im November / Dezember 2020. Der genaue Termin der Auslegungsfrist wird ortsüblich bekannt gegeben.

Download-Link zur Bürger-Info:
www.teublitz.de/startseite/rathaus-und-buergerservice/bauleitplanung/aktuelles/

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