TEUBLITZ. Problem-Müll muss wegen seiner Gefahren für Gesundheit und Umwelt unbedingt getrennt gesammelt und entsorgt werden. Dafür fährt das Schadstoffmobil des Landkreises Schwandorf auch in Teublitz zweimal im Jahr Sammelstellen an, um Problemmüll der Haushalte zu sammeln. Für Privathaushalte ist diese Serviceleistung bereits in der Müllgebühr enthalten.
Die Termine für Teublitz und die Ortsteile im Frühjahr 2021:
06.05.2021, 08:00-08:30 Uhr, Katzdorf, Parkplatz Friedhof
06.05.2021, 08:50-09:20 Uhr, Premberg, Parkplatz am Friedhof
06.05.2021, 13:30-14:00 Uhr, Saltendorf, Sportplatz
06.05.2021, 14:20-15:05 Uhr, Teublitz, Parkstreifen vor dem Friedhof
20.05.2021, 13:15-14:00 Uhr, Teublitz, Parkplatz Sportheim
20.05.2021, 14:20-14:50 Uhr, Münchshofen, Bushaltestelle Jurastraße 31
Gesammelt werden bei der Problemmüllsammlung:
Abbeizmittel, Autopflegemittel, Akkus, Batterien, Autobatterien, Bauschäume, Chemikalien (Photochemikalien, Säuren, Laugen, Frostschutzmittel), Desinfektionsmittel, Düngemittel (zum Beispiel unbrauchbarer Blumendünger), Entkalker, Farbverdünner, Feuerlöscher, Farb- und Lackreste (aber: Dispersionsfarben gehören in den Restmüll), Fleckentferner, Gaskartuschen (zum Beispiel aus Campingkocher), Holzschutzmittel, Insektenspray, Klebstoffe, Kitt- und Spachtelmasse, Solarflüssigkeit, Kondensatoren, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (Glühbirnen gehören in den Restmüll), Lösungsmittel (z.B. Aceton, Nagellackentferner, Pinselreiniger, Terpentin), Ölfilter, Pflanzenschutzmittel, Quecksilber (Thermometer, Schalter mit Quecksilber), Reinigungs- und Pflegemittel (zum Beispiel Abflussreiniger, Haushaltsreiniger, Möbelpolituren, Imprägniermittel), Rostschutzmittel.
Zusätzliche wichtige Informationen:
Aus Sicherheitsgründen dürfen Problemabfälle nicht vorzeitig am Sammelort abgestellt werden. Um spielende Kinder, aber auch die Umwelt zu schützen, müssen Problemabfälle dem Fachpersonal direkt übergeben werden.
Bei Flüssigstoffen besteht eine Mengenbegrenzung auf 20 Liter.
Die Stoffe sollten möglichst in den Originalbehältern angeliefert werden. Ist ein Umfüllen notwendig, bitte die Transportbehälter verschließen und beschriften. Wegen Vergiftungsgefahr sollte die Aufbewahrung nicht in Getränkeflaschen erfolgen.
Um chemische Reaktionen zu verhindern, dürfen flüssige Problemabfälle keinesfalls zusammengeschüttet werden.
Ausgehärtete Dispersionsfarben sowie Leergebinde mit ausgehärteten Farb-, Lack- oder Klebstoffresten können über die Restmülltonne entsorgt werden. Restentleerte pinselreine Eimer von Dispersionsfarbe können Sie am Recyclinghof entsorgen.
Altöl wird nicht angenommen. Für die Altölentsorgung bezahlen Sie bereits beim Kauf von neuem Öl. Jede Verkaufsstelle für Motor- und Getriebeöl ist laut Gesetz zur Rücknahme derselben Menge Altöl verpflichtet.