TEUBLITZ (sr). Der Stadtrat beschloss am 18. Februar 2021 den Bebauungsplan für das Industrie- und Gewerbegebiet an der A 93. Damit sind planungsrechtlich die Weichen für das Projekt gestellt.
In der öffentlichen Sitzung hat sich der Stadtrat mehrheitlich (Abstimmung 18:2) für das Projekt entschieden. Somit wurde der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet an der Autobahnanschlussstelle Teublitz“ als Satzung beschlossen. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung ist aufgrund dessen, dass der Bebauungsplan aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt wurde, nicht mehr erforderlich.
Abwägung nach erneuter Planauslegung
Im Vorfeld wurde in der Stadtratssitzung vom 15. Oktober 2020 die erneute Auslegung der Planunterlagen mit Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung beschlossen. Die wiederholte Auslegung wurde nach Vorliegen einer Hydrogeologischen Beurteilung vom 11. Dezember 2020 bis 11. Januar 2021 durchgeführt und aufgrund des Corona-Lockdowns noch bis zum 25. Januar 2021 verlängert. Dabei hatten Träger öffentlicher Belange (Fachstellen) und die Öffentlichkeit bereits zum dritten Mal die Gelegenheit, Stellungnahmen zur Bauleitplanung einzureichen.
Die im Rahmen der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen wurden im Vorfeld der Sitzung thematisch zusammengefasst und inhaltlich sortiert. Dabei ist anzumerken, dass die vorgebrachten Belange nahezu deckungsgleich mit denen der ersten Auslegung waren. Einwände wie beispielsweise „Klima- und Artenschutz“, „Luftverschmutzung“ und „Standortalternativen“ wurden zumeist bereits bei der Abwägung der Stellungnahmen der Fachstellen berücksichtigt.
Eine vollständige Übersicht der vorgebrachten Belange aus der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie unter: www.teublitz.de/fileadmin/Dateien/Bebauungsplaene/GE_GI_an_der_A93_Version_3/Anlage_1_Stellungnahmen_wdh._OEffentlichkeit_Auslegung_gelistet_anonym_2021.xlsx
Die von den Fachstellen abgegebenen Stellungnahmen wurden erneut einzeln und nacheinander abgewogen. Dabei wurde vor allem auf die neuen und verstärkt vorgebrachten Belange eingegangen. Nachfolgend aufgeführt sind Schwerpunkthemen, die im Stadtrat behandelt wurden:
Standort und dessen Eigenheiten
Durch die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord wurde nochmals verdeutlicht, dass eine Standortfindung im Stadtgebiet Teublitz nur unter erschwerten Bedingungen möglich war. Die mit der Stellungnahme eingereichte Karte (siehe Abbildung 1) zeigt auf, dass nahezu die gesamte Stadtfläche innerhalb von Vorbehaltsgebieten liegt. Vorbehaltsgebiete sind Flächen, innerhalb derer einer besonderen Nutzung besondere Bedeutung beizumessen ist, wie beispielsweise der Abbau von Bodenschätzen, die Errichtung von Windkraftanlagen oder die Erhaltung des Landschaftsbildes. Die Stellungnahmen der Fachstellen, die mit der jeweiligen Nutzung beschäftigt sind, sind somit bei der Abwägung intensiv zu betrachten. Allerdings wurde von keiner dieser Fachstellen ein Versagensgrund für das Baugebiet vorgebracht.
Des Weiteren wurde unterstrichen, dass mit dem Gewerbegebiet an der A 93 eine Schaffung zusätzlicher, möglichst wohnortsnaher Arbeitsplätze […], einer Stärkung der Entwicklungsachse zwischen Regensburg, dem Städtedreieck und Schwandorf mit Wackersdorf und die Nutzung günstiger infrastruktureller Voraussetzungen einhergeht.
In Anbetracht von „Homeoffice“, das vor allem in dieser Corona-Zeit in aller Munde ist und großflächig umgesetzt wird, gilt Folgendes anzumerken: Es ist beabsichtigt, dass viele handwerkliche Arbeitsplätze entstehen, die nicht homeoffice-fähig sind. Außerdem ist mit einem Rückgang der derzeit hohen Homeoffice-Zahlen nach der Corona-Krise zu rechnen.
Arten-, Naturschutz und daraus folgende Ausgleichsmaßnahmen
Bei der Schaffung von Habitatbäumen werden, zusätzlich zu den vorgeschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, weitere zwei freiwillige Ersatzbäume von der Stadt Teublitz geschaffen. Diese liegen künftig in einem Gemeindewald. Als Habitatbaum werden Bäume bezeichnet, die besondere Lebensräume für andere Lebewesen (bspw. Fledermäuse) anbieten. In Summe werden die zwei verlustigen Höhlenbäume durch insgesamt vier Bäume ersetzt.
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, dem Ausgleich und Ersatz für Sumpf- und Moorwälder fanden bei den Fachstellen Akzeptanz. Mit Umsetzung der Neuschaffung im Rahmen des Ausgleichs muss spätestens ein Jahr nach Beginn der Baumaßnahmen begonnen werden. Abgeschlossen sein sollen diese Maßnahmen dann spätestens zwei Jahre nach Baubeginn.
Das Bodenmaterial wird abgetragen und teilweise direkt auf die Ausgleichsflächen verlagert. Durch diese Wiederverwendung und entsprechenden Wiedereinbau möglichst vor Ort, kann die CO²-Freisetzung zusätzlich gering gehalten werden.
Klimaschutz und diesbezügliche Maßnahmen
Im Bundesklimaschutzgesetz und auch dem Bayerischen Klimaschutzgesetz finden sich lediglich „Gebote“ und keinerlei „Verbote“. Im Hinblick auf das Planungsgebiet und dessen günstige verkehrliche Lage, wodurch die CO²-Freisetzung verringert wird, werden die Klimaziele entsprechend aufgegriffen.
Bereits seit vielen Jahren ist man seitens der Stadt Teublitz bemüht, den Zielvorgaben der beiden zuvor genannten Gesetze nachzukommen. So werden Elektroautos, energiesparende Anlagentechniken und künftig auch Photovoltaikanlagen betrieben. Stromtankstellen für e-Autos und e-Bikes wurden geschaffen. Ein weiteres Projekt ist die Umrüstung von klassischen Straßenbeleuchtungen hin zu LED-Technik. Außerdem wurde Anfang 2020 eine „Klima- und Zukunftsoffensive“ gestartet, die Bürger*innen aktiv in dieses Thema mit einbezieht.
Alle Informationen zur Klima- und Zukunftsoffensive finden Sie unter:
www.teublitz.de/startseite/rathaus-und-buergerservice/service/klima-zukunftsoffensive/
Abwasserentsorgung und Oberflächengewässer
Die Notwendigkeit einer Vorreinigung von zu versickerndem Regenwasser wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Ebenso wird der Niederschlagsabfluss durch Rückhalte- bzw. Sickerbecken dem natürlichen Abflussverhalten nachempfunden werden.
Nach dem Vorliegen der Hydrogeologischen Beurteilung vom 23. November 2020 sind nach aktuellem Kenntnisstand aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine unüberwindbaren Hindernisse hinsichtlich der Planungen absehbar. Dennoch wird eine weitere Datenermittlung über den Zeitraum von mindestens einem Jahr erfolgen, wodurch eine im Raum stehende Beeinträchtigung von umliegenden Weihern ausgeschlossen werden kann. Die Datensammlung dient dazu, dass Abflussverhalten der Gräben zu erfassen, damit nachher die gleiche Wassermenge weitergegeben werden kann. Erst danach kann die Erschließungsplanung abgeschlossen werden.
Verbindungen zwischen Weiher- und Gewerbegebiet?
In der Hydrogeologischen Beurteilung wurden die Zusammenhänge zwischen dem überplanten Gebiet und den umliegenden Weihern (u.a. Eselweiher) ermittelt.
Dabei hat sich ergeben, dass die Weiher aus fünf verschiedenen Gräben gespeist werden. (siehe Abbildung 2)
Von diesen fünf Gräben wird lediglich ein „namenloser Graben“ und dessen Einzugsgebiet verändert. Alle übrigen Gräben und deren Einzugsgebiete, somit auch der natürliche Wasserzufluss, bleiben erhalten. (siehe Abbildung 3)
Die Eselweiher liegen in der Gewässerfolge unterhalb der Krometzwinkelteiche (Abbildung 2, Nr. 9) und erhalten darüber Zufluss, als auch über den sogenannten Schützengraben. Der Anteil deszufließenden Wassers aus dem „namenlosen Graben“ ist also im Verhältnis ein sehr geringer Teil in Bezug auf die gesamte Wasserzuführung der Eselweiher. (siehe Abbildung 4)
Nach Abwägung aller eingebrachten Stellungnahmen, hatte der Stadtrat eine weitere Planungsänderung nicht veranlasst und damit den Satzungsbeschluss mehrheitlich gefasst. In den nächsten Schritten kann somit mit der Erschließungsplanung und Grundstücksverhandlungen begonnen werden.
Die vollständige Präsentation der Abwägung finden Sie unter: www.teublitz.de/fileadmin/Dateien/Bebauungsplaene/GE_GI_an_der_A93_Version_3/Praesentation_wdh._Auslegung.pdf