Asklepios Klinik im Städtedreieck lockert ab 9. Mai Besuchsrecht

Pro Patient ein Besucher für maximal eine Stunde am Tag / Mund-Nasen-Schutz selbst mitbringen / FFP-Masken mit Ausatemventil nicht gestattet

BURGLENGENFELD (sr). An Wochenende und Feiertagen zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr, werktags zwischen 11.00 und 18.00 Uhr – und zwar nur dann, nur für eine Stunde und nur für einen Besucher pro Patienten: Ab dem morgigen Samstag, 9. Mai, lässt die Asklepios Klinik im Städtedreieck wieder Besuche von Angehörigen im Krankenhaus zu.

Man folgt damit den Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung und setzt dabei auf ein klares Hygienekonzept: Besucher müssen sich registrieren, den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und einen eigenen Mund-Nasenschutz mitbringen, der während des gesamten Aufenthalts (ebenso wie die Patienten) getragen werden muss. Besucher mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen), Durchfall, Fieber etc. sollen der Klinik ausdrücklich fernbleiben und werden nicht eingelassen.

„Dies dient der Sicherheit der Patienten, der anderen Besucher sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, betont Kathrin Hofstetter. Die Geschäftsführerin der Klinik verweist auf die die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen und bittet um Geduld bei möglichen Wartezeiten. Denn: Der Zugang zur Klinik ist ausschließlich über den Haupteingang möglich, wo sich die Besucher entsprechend der Vorgaben der Behörden registrieren lassen müssen.

Im Gegensatz zum Mund-Nasen-Schutz ist das Tragen von FFP-Masken mit Ausatemventil nicht gestattet, da diese keinen ausreichenden Schutz für andere Personen gewährleisten. Beim Betreten und Verlassen des Krankenhauses sowie der Patientenzimmer werden die Besucher gebeten, sich die Hände zu desinfizieren.

„Es ist wichtig, dass wir Patienten, die in den vergangenen Wochen keinen Besuch bekommen konnten, jetzt wieder die Möglichkeit geben, ihre Angehörigen zu sehen. Das Thema Hygiene und Patientensicherheit steht dabei aber weiterhin an oberster Stelle“, so Kathrin Hofstetter weiter.

Weiterhin nicht möglich sind Besuche auf der Intensivstation, sowie auf den für die Versorgung von Covid-Patienten vordefinierten Bereichen.

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