„Teublitzer Rat hält an Waldvernichtung für Gewerbegebiet fest“

Information des Landesbundes für Vogelschutz- und Naturschutz in Bayern e.V.

TEUBLITZ (lz). Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) zeigt sich laut einer Pressemitteilung entsetzt über das sture Festhalten der Stadt Teublitz an einem Gewerbegebiet, dem 20 Hektar Klimaschutzwald geopfert werden sollen. Im neuen Landschaftsplan ist das Gewerbebiet unverändert eingetragen. Die Stadt ignoriert dabei das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom Oktober 2021, in dem der Bebauungsplan aufgrund zahlreicher „erheblicher Bedenken“ des Gerichtes verworfen wurde. Dabei ging es um keine Formalien oder gar „Arbeitsaufträge“, sondern um tiefgreifende Kritikpunkte an dem Vorhaben.

Am Fuße des Schwarzen Berges ist an vielen Stellen das Grundwasser nahe an der Oberfläche. Deshalb gibt es dort Torfmoose und kleine Vermoorungen. Das betroffene Gebiet gehört zu den Quellgebieten für die Teublitzer Fischteiche. Foto: Christian Stierstorfer

In seiner Sitzung vom 1. Februar 2024 legte der Stadtrat von Teublitz seinen Landschaftsplan für die nächsten Jahre neu fest. Dabei hatte Stadträtin Maria Münz (parteilos) unter anderem den Antrag gestellt, das geplante Gewerbegebiet an der A93 aufgrund des Gerichtsurteils 2021 aus dem Plan zu streichen. Außerdem sollten Vorranggebiete für Windkraftanlagen von Oberhof bis Burglengenfeld-Pistlwies sowie Flächen östlich der A93 aus dem Entwurf genommen werden.

In der Abstimmung sprach sich der Stadtrat mit jeweils großer Mehrheit gegen die Streichungen aus (16:4 Stimmen). Für die Streichungen stimmten neben Maria Münz Markus Pretzl und Christian Hintermeier (beide Freie Wähler), sowie Hannah Quaas (Bündnis 90/die Grünen).

Neuer Landschaftsplan öffentlich einsehbar

Der Landschaftsplan liegt bis zum 15. April 2024, wo auch das Gewerbegebiet eingezeichnet ist, öffentlich aus und kann auch unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
https://www.teublitz.de/rathaus-und-buergerservice/bauleitplanung/aktuelles

Der LBV weist darauf hin, dass auf der Seite der Stadt Teublitz „erstaunlicherweise nach wie vor“ das Gewerbegebiet beworben werde: https://www.teublitz.de/genau-unsere-stadt/wirtschaft-und-mobilitaet/gewerbeflaechen

Freie Wähler bemängeln fehlende alternative Strategien

In einem Statement während der Stadtratssitzung am 1. 2. 2024 äußerte sich Markus Pretzl ebenfalls kritisch zu dem Festhalten an dem Gewerbegebiet, das er aufgrund der Auflagen des VGH in absehbarer Zeit für nicht umsetzbar hält. Pretzl: „Ich finde es schade, dass sich auch in diesem Landschaftsplan auf das Gebiet an der A93 fokussiert wurde und keine alternativen Strategien entwickelt wurden oder neue Blickwinkel aufgeworfen werden.“

Die Stadt Teublitz habe eine Menge „Tafelsilber“ in Form von einzigartiger Natur und Landschaft mit hohem Erholungswert zu bieten, das „nicht leichtfertig verscherbelt“ werden sollte.

Ebenso sagt Christoph Bauer, Leiter der LBV-Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz, zum neuen Landschaftsplan: „Es ist äußerst bedauerlich, dass das Gewerbegebiet trotz des Gerichtsurteils von 2021 nun schon wieder in den Zukunftsplänen der Stadt Teublitz auftaucht. Offenbar geht es der Stadt nicht darum, ihre ökologisch wertvollen Flächen weiterzuentwickeln, was der eigentliche Sinn eines Landschaftsplanes ist.“

Dr. Christian Stierstorfer, Waldreferent des LBV, zeigt sich gegenüber LOKAL erfreut darüber, dass nun wohl doch die „Einheitsfront“ im Teublitzer Stadtrat zum Gewerbegebiet zunehmend zu bröckelnd beginne. Laut Presseerklärung äußert er sich folgendermaßen: „Es handelt sich um Staatswald, der noch dazu als sogenannter Klimaschutzwald kartiert ist. Die Bayerische Staatsregierung könnte die Planungen sofort beenden, indem sie Staatswaldflächen generell nicht mehr für Gewerbegebiete zur Verfügung stellt.“

Artenreicher Klimaschutzwald

Der LBV appelliert dringend an die Stadt Teublitz, die Pläne für das Gewerbegebiet endgültig zu beenden. Die betroffene Waldfläche bei Teublitz sei sehr artenreich.

Unter anderen bewohnen Waldschnepfen, viele Amphibien wie Erdkröten und Bergmolche und seltene Laufkäfer den feuchten, von Quellhorizonten geprägten Wald. Am Fuße des Schwarzen Berges ist an vielen Stellen das Grundwasser nahe an der Oberfläche. Deshalb gibt es dort Torfmoose und kleine Vermoorungen. Das betroffene Gebiet gehört zu den Quellgebieten für die Teublitzer Fischteiche.

Die „Waldfläche ist laut Waldfunktionsplan als Bannwald mit Funktion für den regionalen Klimaschutz festgesetzt, Lage im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet“ (Zitat aus dem aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Teublitz). Eigentlich hätte der 20 Jahre alte Landschaftsplan schon 2019 mit dem Flächennutzungsplan harmonisiert werden müssen, was der VGH als einen Punkt unter vielen bemängelte.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner