Vereinspauschale bis 1. März 2024 beantragen

Information aus dem Landratsamt Schwandorf

SCHWANDORF (sr). Mitte Dezember 2023 bekamen die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Schwandorf, die bereits im Vorjahr einen Antrag gestellt haben, die Unterlagen zur Beantragung der Vereinspauschale für das Jahr 2024 zugesandt.

Der Antrag muss mit den notwendigen Anlagen bis spätestens Freitag, den 1. März 2024 beim Landratsamt Schwandorf, A.2, Zimmer 141, eingereicht werden.

Bitte beachten: Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge dürfen nicht berücksichtigt werden.

Vereine, die keine Unterlagen erhalten haben oder die Vereinspauschale erstmals beantragen, finden die Antragsunterlagen und Erläuterungen auch online unter www.landkreis-schwandorf.de/ Formulare/Sport. Dort gibt es auch eine Musterberechnung der Vereinspauschale.

Für Rückfragen steht das Sport- referat des Landratsamtes Schwandorf telefonisch zur Verfügung. Telefon 09431 / 471-352 oder christa.wuerstl@lra-sad.de.