VGH-Urteil: Bebauungsplan für Gewerbegebiet ist “unwirksam”

Urteilsbegründung bleibt abzuwarten

TEUBLITZ (lz). Etappensieg oder Sieg auf ganzer Linie? Am 6. Oktober 2021 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Bebauungsplan für das umstrittene Gewerbegebiet an der A93 in Teublitz für unwirksam erklärt.

Der „Zukunftswald“ bei Teublitz mit neuen Eichen und Buchen. Foto: Christian Stierstorfer

Darüber zeigen sich die Naturschützer – allen voran der Landesbund für Vogelschutz (LBV) sowie die beiden Bürgerinitiativen „Schützt unser Wasser“ und „Schwarzer Berg“ – sehr erleichtert, allerdings kann noch nicht endgültig Entwarnung gegeben werden, denn die Urteilsbegründung steht noch aus. Die Stadt Teublitz will dagegen weiterhin an dem Projekt festhalten, denn eventuell muss nur nachgebessert werden.

„Der 6. Oktober ist ein guter Tag für unsere bayerische Heimat“, sagt der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer. Der LBV sehe das VGH-Urteil als einen weiteren Fingerzeig für mehr Umwelt- und Naturschutz in Bayern. „Wir erwarten, dass Staatsregierung und Landtag dem Verkauf der Staatswaldflächen nun nicht mehr zustimmen. Die Pläne für das Teublitzer Gewerbegebiet sind das exakte Gegenteil von dem, was fast täglich an Maßnahmen für mehr Klima- und Naturschutz sowie gegen den Flächenverbrauch gefordert wird. Hier geht es nicht zuletzt auch um die Glaubwürdigkeit der Politik. Auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal: Von den Befürwortern wurde immer wieder betont, man habe einen ‚vorbildlichen Planungsprozess‘ durchlaufen und dabei alle gültigen Gesetze beachtet. Der VGH sieht das offenbar anders“, so der LBV-Vorsitzende.

„Richtungsweisendes Signal“ für mehr Naturschutz

„In der Oberpfalz bedrohen derzeit viele Bauvorhaben wichtige Waldbestände in enormem Ausmaß. Insgesamt geht es um mindestens 200 ha überwiegend öffentlicher Wald, der für Gewerbegebiete gerodet werden soll. Sollte das Urteil das Ende der Teublitzer Pläne bedeuten, wäre das ein richtungsweisendes Signal an Kommunen und Investoren“, erklärt Christoph Bauer, LBV-Bezirksgeschäftsführer in der Oberpfalz.

Nachdem landwirtschaftliche Flächen immer weniger zur Verfügung stünden, rückten derzeit Wälder verstärkt in den Fokus von Begehrlichkeiten. „Es muss aber dringend ein Umdenken beim Flächenverbrauch stattfinden“, so Bauer. Dr. Christian Stierstorfer, LBV-Waldreferent und Gebietskenner, sieht in der Erhaltung zusammenhängender Waldgebiete in Zeiten des Klimawandels eine enorme Bedeutung: „Ich appelliere dringend an die Stadt Teublitz und ihre Entscheidungsträger, dieses Urteil zum Anlass zu nehmen, die Pläne aufzugeben. Die Kommunen vor Ort müssen sich ernsthaft Gedanken machen, gemeinsam ihre Wirtschaft zu entwickeln, ohne die Natur zu vernichten.“

Der Wald, der den Baggern zum Opfer fallen soll, wird derzeit von den Bayerischen Staatsforsten bewirtschaftet und muss von diesen zunächst an die Stadt Teublitz verkauft werden. Obwohl die Stadt bisher nicht Eigentümerin ist, vermarkte sie seit Sommer 2020 die Flächen in Immobilienportalen, so berichtet der LBV.

Christoph Namislo, Sprecher der Bürgerinitiative „Schützt unser Wasser“, hofft ebenfalls darauf, dass der VGH die Zeichen der Zeit erkannt hat und damit „ökologische Belange wie beispielsweise den Schutz des Teublitzer Weihergebietes in seiner Begründung benennen wird.“ Die Urteilsbegründung als solche bleibe jedoch abzuwarten.

Stadt Teublitz hält an Vorhaben fest

„Zunächst einmal hätten wir uns natürlich gefreut, wenn die Rechtskraft unseres Bebauungsplanes durch das Gericht bestätigt worden wäre“, erklärt der Teublitzer Bürgermeister Thomas Beer (CSU). Obwohl das außergewöhnlich umfangreiche und über Jahre andauernde Bauleitplanverfahren sehr akribisch durchgeführt worden sei, treffe die Stadtverwaltung das Urteil „nicht ganz unvorbereitet“: „Bei einem so komplexen Verfahren mit derartig hohen Anforderungen ist es nicht unüblich, dass bei Prüfung durch den VGH Fehler festgestellt werden und deswegen der Bebauungsplan aufgehoben wird.“

Das Gericht habe nicht erkennen lassen, dass es das Vorhaben in der Gänze an diesem Standort für nicht realisierbar sieht. „Zum aktuellen Zeitpunkt halten wir weiterhin an dem Vorhaben fest, an dieser Stelle an der Autobahn ein Gewerbegebiet auszuweisen. Jetzt gilt es, die Begründung des Urteils und damit die Arbeitsaufträge der Richter abzuwarten. Anschließend wird der Teublitzer Stadtrat über das weitere Vorgehen entscheiden“, so der Bürgermeister.

Der Teublitzer Stadtrat hatte sich bisher in großer Mehrheit für das Gewerbegebiet ausgesprochen. Ob das wohl auch nach der Urteilsbegründung so bleiben wird?

Auf jeden Fall steht für die Naturschützer dafür, dass seitens des Gerichts der Stadt Teublitz für ihr Vorhaben „lediglich“ weitere, etwa den Schutz der Natur betreffende Auflagen gemacht werden, immer noch das Mittel des Bürgerentscheids im Raum.

Darüber hinaus sollte vor allem der Stadtrat bedenken, ob durch zusätzlich verordnete Maßnahmen das gesamte Projekt, das überdies auch nicht dem sogenannten räumlichen Anbindegebot an die Stadt entspricht, finanziell für die kleine Gemeinde überhaupt noch rentabel und zu stemmen ist.

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