SCHWANDORF (sr). Seit vielen Jahren ist es Tradition in Schwandorf, dass im Rahmen des „Schwandorfer Hilfswerks“ hilfebedürftigen Kindern eine Freude zum Weihnachtsfest bereitet wird.
Begünstigt sind Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahren (Jahrgänge 1.1.2008 – 31.12.2016), deren Eltern Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Großen Kreisstadt Schwandorf haben. Jedes Kind erhält einen Gutschein in Höhe von 50,00 Euro zum Kauf von Kleidung, Schuhen, Schulsachen und Spielwaren. Die Gutscheine können bei H&M, C&A, Müller und im Schuhhaus Gruber in Schwandorf eingelöst werden.
Die Gutscheine können in der Zeit vom 16.11.2020 bis 04.12.2020 bei der Stadt Schwandorf per Post unter folgender Adresse: Stadt Schwandorf, Hilfswerk, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, oder per Mail unter: stadtkaemmerei@schwandorf.de, beantragt werden. Gerne können die Unterlagen auch mit dem Hinweis „Hilfswerk“ in den Postkasten am Rathaus eingeworfen werden. Es werden von den berechtigten Eltern folgende Unterlagen benötigt: Der aktuelle vollständige Leistungsbescheid des Jobcenters (Arbeitslosengeld II) bzw. des Landratsamtes (Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe) mit entsprechenden Anlagen, eine Kopie des Personalausweises bzw. des Ersatzausweisdokumentes sowie für eventuelle Rückfragen, die Angabe der Telefonnummer. Nach Durchsicht der Bescheide, werden die Gutscheine und die abgegebenen Unterlagen an die Familien versendet.
Die Gutscheine können bis 19.12.2020 in den oben genannten Geschäften eingelöst werden.
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung, damit möglichst vielen Kindern eine Freude bereitet werden kann.
Andreas Feller
Oberbürgermeister