BURGLENGENFELD. Der Winter ist da, und mit ihm steigt die Gefahr glatter Straßen und Gehwege. Besonders für ältere Menschen und Schulkinder kann dies zu gefährlichen Situationen führen. Aus diesem Anlass erinnern die Stadt und die Stadtwerke an die geltenden Vorschriften zur Schnee- und Glättebeseitigung und bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Gehwege, die für Fußgänger bestimmt sind, von Schnee und Eis zu befreien. Wo keine Gehwege vorhanden sind, muss ein mindestens ein Meter breiter Streifen entlang des Grundstücks geräumt und gestreut werden. Dies gilt auch für Flächen, die durch Grünstreifen oder Böschungen von der Gehbahn getrennt sind. Kommt es zu Unfällen aufgrund unzureichender Räum- und Streuarbeiten, haftet der Grundstückseigentümer.
Wichtige Hinweise
• Räumgut wie Schnee darf den Verkehr nicht behindern. Es ist untersagt, Schnee auf die Fahrbahn zu schieben.
• Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte müssen freigehalten werden.
• Tausalz darf nur an Treppen oder starken Steigungen verwendet werden.
Zeiten für den Winterdienst
• Werktage: Schnee und Eis müssen ab 7 Uhr beseitigt sein.
• Sonn- und Feiertage: Räum- und Streuarbeiten beginnen ab 8 Uhr.
• Diese Maßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es die Sicherheit erfordert.
Auf öffentlichen Straßen, Plätzen und wichtigen Verkehrswegen sorgt der Bauhof durch den zuverlässigen Einsatz für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Dabei wird besonderes Augenmerk auf Hauptverkehrswege, die Zufahrten zu Krankenhaus und Feuerwache oder den Bushaltestellen gelegt. Trotz des Engagements der Bauhofmitarbeiter bleibt es jedoch weiter unerlässlich, dass auch Grundstückseigentümer ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen.
Weitere Informationen finden Sie in der „Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ auf der Website der Stadt unter www.burglengenfeld.de (Rubrik: Satzungen und Verordnungen).