Einhandmesser mitgeführt

Polizeiinspektion Schwandorf – 10.5.2023 –

Schwandorf …..

Einhandmesser mitgeführt …..

Am 09.02.2023, gegen 08:30 Uhr, erschien ein 52-jähriger Landkreisbewohner beim Amtsgericht Schwandorf aufgrund eines Grundbucheintrags. Bei der Kontrolle am Eingangsbereich zum Amtsgericht konnte festgestellt werden, dass der 52-jährige an seinem Gürtel ein sog. Einhandmesser mitführt. Da Messer mit einhändig feststellbarer Klinge nach dem Waffengesetz nur mit berechtigtem Interesse mitgeführt werden dürfen, wurde die Polizei Schwandorf hinzugezogen. Gegen den Landkreisbewohner wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und das Messer sichergestellt.

Sexpressung

Ein 37-jähriger Schwandorfer nahm über ein soziales Netzwerk Kontakt zu einer jungen Frau auf und schickte ihr im weiteren Chatverlauf Nacktbilder von sich. Danach forderte die Unbekannte ingesamt 2500 Euro, ansonsten werde sie die Bilder veröffentlichen. Der 37-jährige überwies schließlich den geforderten Betrag auf drei ausländische Konten. Da der Unbekannten das Geld jedoch nicht ausreichte, meldete sie sich Monate später nochmals und forderte erneut 2000 EUR, die der 37-jährige wieder auf ein ausländisches Konto überwies. Auch das war der Unbekannten nicht genug, sie erstellte eine Internetseite mit den Nacktfotos und forderte zur Löschung der Seite nochmals 1500 Euro. Diesmal überwies der Schwandorfer kein Geld und entschied sich zur Anzeigenerstattung.

Zum Phänomen „Sexpressung“ rät die Polizei, dass keinesfalls auf Geldforderungen eingegangen werden sollen. Unabhängig von der besuchten Website, sollen alle Webcams deaktiviert sein. Klicken Sie nicht auf Links in erhaltenen E-Mails von unbekannten Absendern und ändern Sie regelmäßig ihre Passwörter. Schicken Sie keine Bilder von sich oder Angehörigen an unbekannte Personen. Sind sie Opfer einer Sexpressung geworden oder haben Sie Fragen zu diesem Phänomen, wenden Sie sich an ihre örtliche Polizeiinspektion.

Verkehrsunfall mit betrunkenem Fahrer

Am 09.05.2023, gegen 18:30 Uhr, befuhr ein 37-jähriger Landkreisbewohner mit seinem Kia die B85 auf Höhe Wackersdorf. Dort kam er auf die Gegenfahrbahn, weshalb ein entgegenkommender Toyota Fahrer ausweichen musste, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Der Kia Fahrer verlor dann die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn, überschlug sich und durchbrach einen Wildschutzzaun. Im Anschluss flüchtete der 37-jährige Kia Fahrer zu Fuß vom Unfallort. Im Rahmen der Fahndung konnte der Unfallverursacher schließlich aufgegriffen werden. Die Beamten stellten fest, dass der Fahrer deutlich alkoholisiert war. Ein Vortest ergab einen Wert von über 1,6 Promille. Der 37-jährige wurde anschließend mit leichten Verletzungen in ein umliegendes Krankenhaus eingeliefert. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

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