Falscher Strafbefehl

Polizeiinspektion Schwandorf – 15.1.2020 …

Schwandorf …

Falscher Strafbefehl …
Ein 55-jähriger Schwandorfer erhielt eine E-Mail einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei. Als Anlage wurde ein Strafbefehl übersandt, laut dem er eine Geldstrafe in Höhe von 475,50.- Euro überweisen müsse. Für den Fall der Weigerung wurden in dem Strafbefehl acht Tage Haft angedroht. Da dem 55-Jährigen kein Strafverfahren gegen ihn bekannt war, erstattete er folgerichtig Anzeige bei der Polizei. Hier stellte sich schnell heraus, dass die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei nicht existent ist und ein versuchter Betrug vorliegt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals deutlich darauf hin, dass rechtswirksamer Schriftverkehr weder durch die Polizei noch durch die Justizbehörden per E-Mail, sondern per Post direkt an den Betroffenen selbst oder seinen rechtlichen Vertreter versandt wird.

Internetbetrügereien
Ein 19-jähriger Schwandorfer vereinbarte über das Portal ebay-Kleinanzeigen den Kauf von zwei Seitenschwellern für seinen Pkw. Nach erfolgter Überweisung des ausgehandelten Kaufbetrages wurde die Ware jedoch nicht geliefert. Nach dem Stand der Ermittlungen muss von einem betrügerischen Angebot ausgegangen werden.

Ein 42-Jähriger aus Schwandorf hatte ebenfalls über das Portal ebay-Kleinanzeigen zwei Paar Schuhe bei einem privaten Anbieter erworben. Auch diese wurden nach Erhalt des Kaufbetrages nicht übersandt und der vermeintliche Verkäufer weigerte sich zudem den Betrag zurück zu überweisen. Auch hier muss die betrügerische Absicht des Verkäufers angenommen werden.

Drogenfahrt
Am frühen Nachmittag des 14.01.2020 wurde in der Regensburger Straße ein VW Polo mit Schwandorfer Kennzeichen einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem 23-jährigen Fahrer aus Burglengenfeld wurden Anzeichen für einen Betäubungsmittelkonsum festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Urintest ergab in der Folge ein positives Ergebnis. Im Krankenhaus Schwandorf wurde daraufhin eine gerichtsverwertbare Blutentnahme durchgeführt. Den 23-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss.

Rucksack abgegeben
Zwei 22-jährige gebürtige Eriträerinnen aus Schwandorf fanden in der Nürnberger Straße einen herrenlosen Rucksack. Diesen brachten die beiden in vorbildlicher Manier umgehend zur Polizeiinspektion Schwandorf und gaben ihn dort ab. Im Rucksack befand sich u.a. ein dreistelliger Bargeldbetrag, aber auch eine geringe Menge an Betäubungsmitteln. Anhand einer ebenfalls vorhandenen EC-Karte konnte der Inhalt einer amtsbekannten 26-Jährigen zugeordnet werden, die nun eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz erwartet.

Wackersdorf

Lkw übersehen
Eine 70-Jährige aus Schwandorf wollte mit ihrem Pkw aus Wackersdorf kommend auf die B85 in Richtung Schwandorf einfahren. Als sie vom Auffahrts- bzw. Einfädelungsstreifen aus nach links auf die B85 überwechseln wollte, übersah sie jedoch einen bereits auf dem rechten Fahrstreifen der B85 fahrenden und somit bevorrechtigten Lkw. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, wodurch sowohl am Pkw als auch am Lkw nur geringer Sachschaden entstand.

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