Haftbefehl vollstreckt

Polizeiinspektion Schwandorf – 20.10.2019 …

Haftbefehl vollstreckt …
Ein 31-jähriger wohnsitzloser, aus Osteuropa stammender Schwandorfer verbringt das nächste halbe Jahr in Amberg hinter Gittern. In Erwartung der Haftstrafe war der Mann in der Rauschgiftszene untergetaucht. Freitagnachmittag nun konnte er es nicht lassen, bei seiner ehemaligen Lebensgefährtin aufzutauchen. Dort konnte er an der Haustüre entdeckt und verhaftet werden. An dem Dillema ist er selbst schuld, denn die Haft erging, weil er sich nicht an Weisungen des Gerichts, u. a. ein Alkohol- und Drogenkonsumverbot hielt.

Tankstellenkunde belästigt das Personal
Am Freitag erstattete der Betreiber einer Tankstelle in Alberndorf bei Wackersdorf Anzeige gegen eine zunächst unbekannte männliche Person. Der ältere Herr fiel dort negativ auf, weil er wiederholt das Kassen- und Putzpersonal belästigte. Daraufhin erhielt er Hausverbot. Das scherte den ungebetenen Kunden aber nicht, weshalb nun ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch folgt. Anhand von Videoaufzeichnungen gelang die Identifizierung des Mannes. Es handelt sich um einen 65-jährigen Schwandorfer, der schon in mehreren Schwandorfer Tankstellen und Lokalitäten Hausverbot haben soll.

Mal wieder ein Rad geklaut – jedoch bald wieder sichergestellt
Eine 17-jährige Schwandorferin hatte am Freitag tagsüber ihr Cross-Rad in Schwandorf beim REWE-Markt abgestellt und auch mit einem Schloß gesichert. Aber selbst das half nichts. Als sie wieder kam, war das Radl weg. Ein zunächst unbekannter Täter konnte es brauchen. Der Drahtesel der Marke Cube hatte noch einen Wert von rund 300 EURO. Am Sonntag gegen 00.30 Uhr war ein vielfach polizeibekannter Schwandorfer Betäubungsmittelkonsument und Fahrraddieb Gegenstand eines anderweitigen Polizeieinsatzes im Hochrainviertel. Dabei fiel den Beamten sein mitgeführtes Fahrrad auf. Wie sich wenig später herausstellte, handelte es sich um das gestohlene Cube. In die Litanei des 35-jährigen reiht sich damit ein weiterer Diebstahl ein. Mit einem Ende der Langfingerei ist wohl nur dann zu rechnen, wenn notorische Dieb seine in Aussicht gestellte Haftstrafe antritt. Darüber hinaus kommt auch noch eine Strafanzeige wegen Beleidigung hinzu, weil er die eingesetzten Polizeibeamten als Kasperln bezeichnete.

Unfallflucht
Am Freitagnachmittag zwischen 16.00 Uhr und 16.45 Uhr hatte eine 66-jährige Schwandorferin ihren Pkw Opel am Netto-Parkplatz in Schwandorf in der Wackersdorfer Straße abgestellt. Als sie wieder zu ihrem Auto zurückkam, mußte sie feststellen, daß es hinten rechts im Bereich der dortigen Türe verkratzt war. Der Verursacher war verschwunden und hinterließ einen Schaden in Höhe von etwa 1500 EURO. Auf diesem bleibt die Dame sitzen, sofern sich der Verantwortliche nicht meldet. Hinweise bitte an die PI Schwandorf, Tel. 09431/4301-0.

Glasbaustein zertrümmert
Ein bislang unbekannter Täter schlug Freitagnachmittag gegen 17.30 Uhr in Schwandorf in der Steinberger Straße einen Glasbaustein eines Badezimmerfensters ein. Der Wohnungsinhaber, ein 44-jähriger Elektriker, konnte den Randalierer nicht mehr beobachten, vermutet ihn aber unter Jugendlichen, die sich zum Tatzeitpunkt auf einem angrenzenden Spielplatz aufhielten. Der Schaden wird auf rund 200 EURO beziffert. Hinweise bitte an die PI Schwandorf, Tel. 09431/4301-0.

Außenspiegel beschädigt
Ein bislang unbekannter Täter beschädigte am Freitag im Zeitraum von Freitag, 20.00 Uhr, bis Samstag, 00.15 Uhr, den linken Außenspiegel eines BMW, der in Schwandorf in der Postgartenstraße bei der Sparkasse abgestellt war. Die Schadenshöhe für die 55-jährige Fahrzeughalterin liegt bei etwa 500 EURO. Hinweise bitte an die PI Schwandorf, Tel. 09431/4301-0.

Schwarzangler
Ein Zeuge bemerkte am Freitag gegen 16.30 Uhr bei Büchelkühn am sogenannten Retzerweiher einen Mann, der dort offenbar angelte. Wie sich gleich darauf herausstellte, hatte der 37-jährige osteuropäische Asylbewerber zwei Holzpflöcke eingeschlagen und daran jeweils eine Schnur mit Mais als Köder angebracht. Erfolg hatte er noch nicht. Der Verantwortliche des Fischereivereins, dem der Besatz gehört, erstattete dennoch Anzeige wegen versuchten Diebstahls.

Internetbetrügereien
Ein 30-jähriger Schwarzenfelder erstattete Samstagnachmittag bei der PI Schwandorf Strafanzeige wegen Betrug. Er hatte Anfang Oktober über ebay-Kleinanzeigen einen Tablet-PC für den Preis von 500 EURO bestellt. Mit der Verkäuferin war vereinbart, daß eine Anzahlung von 250 EURO überwiesen und dann die Ware versandt wird. Letzteres trat natürlich nicht ein. Der Neupreis in Höhe von gut 1100 EURO hätte stutzig machen können. Die PI Schwandorf hat Ermittlungen nach der bislang unbekannten Verkäuferin aufgenommen, wobei das Geld aber abzuschreiben sein dürfte. Ähnlich erging es einer 48-jährigen Schwandorferin, die auf derselben Verkaufsplattform ein Angebot für ein Fitneßgerät interessant fand. Auch hier prellte sie der bislang unbekannte Anbieter. Sie überwies auf Wunsch des Verkäufers ohne PayPal-Käuferschutz 115 EURO an ein paypal-Konto mit einer fragwürdigen eMail-Adresse. Wie beim ersten Fall hätte auch hier mehr Vorsicht einen Betrug verhindert. Daher bittet die Polizei, derartige Angebote genau zu prüfen.

Ohne gültigen Führerschein
Am Samstag gegen 15.00 Uhr geriet in Schwandorf in der Pesserlstraße ein 31-jähriger Südosteuropäer mit seinem Moped in eine Verkehrskontrolle. Dabei konnte die Reinigungsfachkraft nur einen Führerschein seines Heimatlandes vorzeigen. Dieser hatte aber keine Gültigkeit mehr, weil der Mann bereits deutlich länger als ein halbes Jahr in Deutschland wohnte. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.

E-Scooter ohne Zulassung, Lenker ohne Führerschein
Am Freitag gegen 16.15 Uhr wurde in Schwandorf bei der Autobahnmeisterei ein 32-jähriger Südosteuropäer kontrolliert, der mit einem leistungsfähigen E-Scooter unterwegs war. Bei der näheren Kontrolle stellten die Beamte fest, daß das Gerät keine Betriebserlaubnis hatte. Zudem machte die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit das Gefährt fahrerlaubnispflichtig. So erwartet den Arbeiter nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, denn einen Führerschein hatte er nicht.