„Paketbombe“ nimmt überraschende Wendung

Polizeiinspektion Schwandorf – 28.5.2021 –

„Paketbombe“ nimmt überraschende Wendung …
Am Donnerstagmorgen stellte ein 42-jähriger, in Schwandorf wohnender, Lehrer vor seinem Einfamilienhaus einen Karton mit der Aufschrift „Paktebombe“ fest. Da er dies zunächst für einen schlechten Scherz hielt, stieß er mit einem Fuß gegen den Karton. Dabei bemerkte er, dass sich im Karton ein schwererer Gegenstand befand. Aufgrund dieser Feststellung nahm der Pädagoge die Sache ernst und verständigte die Polizeiinspektion Schwandorf. Durch die Polizeibeamten konnte ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass sich in dem Paket tatsächlich eine Sprengvorrichtung befand. Deshalb wurden die umliegenden Häuser evakuiert und die technische Sondergruppe des Bayerischen Landeskriminalamts mit eingebunden. Noch während der Abklärung mit den Spezialisten des Landeskriminalamts nahm der Polizeieinsatz eine unerwartete Wendung. Eine Frau übersandte dem 42-jährigen Mann eine Sprachnachricht, in welcher sie diesem mitteilte, dass sie ihm ein Paket mit Handyzubehör vor die Tür gelegt hatte. Diese Teile hatte der Lehrer zuvor von der Frau über das Internet erworben. Um sich die Versandkosten zu sparen, lieferte die Verkäuferin das Zubehör selbst aus. Jedoch hatte sie dabei die Befürchtung, dass der Karton gestohlen werden könnte und beschriftete den Karton mit dem Wort „Bombendrohung“ um mögliche Diebe abzuschrecken. Nachdem dieser Umstand bekannt war, wurde das Paket durch die Beamten der Polizeiinspektion Schwandorf geöffnet und die Aussage der Frau bewahrheitete sich. Zwar konnte sich die Frau durch ihr Verhalten die Versandkosten sparen und mögliche Diebe abschrecken, jedoch wurde gegen sie durch die Polizeibeamten der PI Schwandorf ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem wird geprüft, ob sie für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen muss.

Auffahrunfall endet im Krankenhaus
Am Donnerstagmittag (27.05.2021) kam es in der Bellstraße in Schwandorf zu einem Verkehrsunfall. Ein 21-jähriger Schwandorfer und ein 35-jähriger Nittenauer befuhren mit ihren Pkws jeweils die besagte Straße. Dass der 35-jährige Pkw-Führer an der Kreuzung zur Industriestraße abbremste, bemerkte der andere Pkw-Führer zu spät und fuhr auf diesen auf. Durch den Zusammenstoß wurde die Beifahrerin des Nittenauer Pkw-Führers leicht verletzt und musste durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus verlegt werden. An beiden Pkws entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 200,- EUR. Der Verkehrsunfall wurde von den Beamten der Polizeiinspektion Schwandorf aufgenommen und gegen den 21-jährigen Pkw-Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Hoverboard auf öffentlichen Verkehrsgrund geführt
Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Schwandorf kontrollierte am Donnerstag (27.05.2021) in den Abendstunden einen 12-jährigen Schwandorfer, welcher mit einem sog. „Hoverboard“ die Zielheimer Straße in Schwandorf/ Klardorf befuhr. Da das selbstbalancierende Gefährt motorbetrieben ist und Geschwindigkeiten bis zu 15 km/h erreichen kann, ist für dessen Gebrauch auf öffentlichen Verkehrsgrund u. a. eine Fahrerlaubnis erforderlich. Zudem wären Steuern zu entrichten und es müsste ein Haftpflichtversicherungsschutz bestehen. Da die rechtlichen Voraussetzungen nicht beachtet wurden, wurde durch die Streifenbesatzung die Mutter des Kindes kontaktiert. Auch diese konnte keines der genannten Voraussetzungen nachweisen. Aus diesem Grund wurde durch die Beamten der Polizeiinspektion Schwandorf gegen die Mutter unter anderem ein Strafverfahren wegen Zulassens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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