Rucksack von Spielplatz entwendet

Polizeiinspektion Schwandorf – 20.7.2021 –

Schwandorf …

Rucksack von Spielplatz entwendet …
Der Rucksack eines 14-jährigen Schwandorfers wurde bereits am Freitagnachmittag (16.07.2021) durch einen bislang unbekannten Täter von einem Spielplatz im Ochsentradweg in Schwandorf entwendet. Der Jugendliche hatte den Rucksack zur Tatzeit unbeobachtet am Spielplatz abgestellt. Der Entwendungsschaden beträgt 50,- EUR. Durch die Beamten der Polizeiinspektion Schwandorf wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls eingeleitet. Zeugen des Vorfalls werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Schwandorf unter der Telefonnummer 09431/43010 zu melden.

Hausfriedensbruch und Diebstahl ohne Mundnasenschutz
Die Mitarbeiter eines Verbrauchermarkts in der Paul-von-Denis-Straße in Schwandorf bemerkten am Montagabend (19.07.2021) einen Kunden ohne den vorgeschriebenen Mundnasenschutz in ihrem Geschäft. Als sie diesen näher ansahen, bemerkten sie, dass es sich um einen 33-jähirgen Schwandorfer handelte, welcher in dem Lebensmittelgeschäft bereits seit längerer Zeit ein Hausverbot hatte. Bei der Anzeigenaufnahme durch die verständigte Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Schwandorf stellte sich zudem heraus, dass der Maskenverweigerer einen Schokoriegel im Wert von 1,00 EUR entwendet hatte. Gegen den 33-jährigen wurde durch die Beamten der Polizeiinspektion Schwandorf je ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl, sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingeleitet.

Fahrt unter Drogeneinfluss
Die Beamten der Polizeiinspektion Schwandorf führten am Montagabend (19.07.2021) bei einem 32-jährigen Pkw-Fahrer aus Wackersdorf eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Nachdem hierbei drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden konnten, wurde der Fahrer zum Konsum von Betäubungsmittel vor Fahrtantritt befragt. Da der Fahrer diese Nachfrage bejahte und auch ein durchgeführter Vortest auf Betäubungsmittelkonsum schließen ließ, wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme angeordnet. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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