Serie von betrügerischen Callcenteranrufen

Polizeiinspektion Schwandorf – 3.2.2022 –

Schwandorf …..

Serie von betrügerischen Callcenteranrufen …..

Im Laufe des Mittwochabends kam es im Stadtgebiet Schwandorf zu einer Serie von mehreren sogenannten Callcenteranrufen. Eine bislang unbekannte junge Frau fragte dabei nach, ob bei den Angerufenen die Fenster geschlossen wären, da es vor kurzem zu einer Einbruchsserie in der Nachbarschaft gekommen sei. Es würde bald ein Kollege vorbeikommen um Geld abzuholen und es auf diese Weise vor vermeintlichen Einbrechern zu sichern. Die Angerufenen durchschauten jedoch die betrügerische Absicht und legten einfach auf.
Die Polizei warnt in diesen Fällen nochmals eindringlich vor betrügerischen Telefonanrufen. Geben sie niemals telefonisch Auskünfte über ihr Vermögen oder Kontodaten und lassen sie sich nicht dazu überreden, Wertgegenstände wie Bargeld oder Schmuck an der Haustüre zu übergeben. Wenden sie sich in diesen Fällen an Angehörige, Freunde oder an die Polizei.

Pkw beschädigt

Ein 25-Jähriger aus Schwandorf meldete vorsorglich der Polizei, dass er am Dienstag um 17:30 Uhr beim Einparken auf einem Parkplatz in der Meiserstraße einen anderen Pkw touchiert habe. Er könne jedoch keine näheren Angaben zu dem Pkw mehr machen, außer dass er lila oder violett gewesen sei. Der andere Pkw ist möglicherweise am hinteren linken Radkasten beschädigt.

Ehrlicher Finder und Fundunterschlagung

Ein 51-Jähriger aus Schwandorf fand am Mittwochnachmittag im Kreuzungsbereich beim Hallenbad in Schwandorf einen Geldbeutel. Diesen gab er samt Bargeld, Ausweisen und Impfzertifikat bei der Polizei ab. Der 86-Jährige Eigentümer des Geldbeutels aus Schwandorf war sichtlich erleichtert und dankbar gegenüber dem ehrlichen Finder.
Weniger Glück hatte ein 51-Jähriger, der seinen Geldbeutel am Dienstag gegen 17:45 Uhr auf dem Gelände eines Sonderpostenbaumarktes verlor. Trotz zeitnaher Absuche war der Geldbeutel nicht mehr aufzufinden. Ein bislang unbekannter Täter musste ihn an sich genommen und den darin befindlichen Bargeldbetrag in niedriger dreistelliger Höhe samt Ausweisdokumenten unterschlagen haben.

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