Trunkenheit im Verkehr

Polizeiinspektion Schwandorf – 13.10.2022 –

Schwandorf …..

Trunkenheit im Verkehr …..

Am Mittwochvormittag wurde ein Rollerfahrer in der Andreas-Schuster-Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Da von dem 45-jährigen Fahrer aus Wackersdorf leichter Alkoholgeruch ausging, führten die Beamten einen freiwilligen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert über 1,2 Promille. Der Roller wurde sichergestellt, da der Verdacht bestand, dass er schneller als die zugelassenen 45 km/h fuhr. In diesem Fall wäre der 45-Jährige auch nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Der 45-Jährige wurde nach erfolgter Blutentnahme wieder entlassen. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und ggf. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Am heutigen Donnerstag gegen 04:30 Uhr kontrollierten Beamte der PI Schwandorf in der Hohen-Bogen-Straße einen Renault Laguna mit polnischen Kennzeichen. Bei dem 40-jährigen Fahrer aus Teublitz stellten die Beamten ebenfalls Anzeichen eines Alkoholkonsums fest. Ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von 0,6 Promille. Dementsprechend wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss aufgenommen.

Wackersdorf

Unfall nicht bemerkt?

Am frühen Mittwochnachmittag konnte eine 31-Jährige aus Wackersdorf beobachten, wie ein Toyota beim Ausparken auf dem Parkplatz eines Supermarktes am Marktplatz gegen einen neben ihm geparkten Renault fuhr, danach kurz anhielt und sich dann aber von der Unfallstelle entfernte, ohne den Unfall zu melden. Die Zeugin ließ die Fahrerin, eine 51-Jährige aus Schwandorf, in dem Supermarkt ausrufen und teilte ihr ihre Beobachtungen und das Kennzeichen des Unfallverursachers mit, das sie sich gemerkt hatte. Bei der Überprüfung des unfallverursachenden Fahrzeuges konnten die hinzugerufenen Polizeibeamten passende Unfallspuren feststellen. Auf Vorhalt gab die 67-Jährige Unfallfahrerin an, den Unfall nicht bemerkt zu haben. Ob diese Angabe der Wahrheit entspricht, müssen die weiteren Ermittlungen wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ergeben. Am Renault der Geschädigten war ein geschätzter Schaden von 2.000.- Euro entstanden.

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