Verkehrsunfallflucht mit Mähdrescher

Polizeiinspektion Regenstauf – 25.7.2020 …

Verkehrsunfallflucht mit Mähdrescher …
WOLFSEGG. Am Freitag, 24.07.2020, gegen 11:26 Uhr befuhr ein PKW Fahrer mit seinem Opel die Kreisstraße R38 in Fahrtrichtung Wolfsegg. Zur gleichen Zeit kam ihm ein grüner Mähdrescher entgegen, welcher in Fahrtrichtung Kaulhausen unterwegs war. Es ist davon auszugehen, dass das Landwirtschaftliche Fahrzeug aufgrund der Fahrzeugbreite zu weit auf die andere Fahrbahn kam. Obwohl der PKW Fahrer sein Fahrzeug bereits weitmöglich nach rechts an den Fahrbahnrand fuhr, kam es zum Zusammenstoß mit einem seitlich herausragenden Teil des Mähdreschers. Hierbei wurde der linke Seitenspiegel sowie die linke Fahrzeugseite des Opel nicht unerheblich beschädigt. Ob der andere Fahrzeugführer den Unfall aufgrund der Größe seines Fahrzeuges überhaupt bemerken konnte ist unter anderem Gegenstand der Ermittlungen. Der Mähdrescher fuhr jedoch unbeirrt weiter, obwohl der Opelfahrer sein Fahrzeug am Fahrbahnrand zum Stehen brachte und anschließend die Fahrzeugteile von der Fahrbahn entfernte. Die Polizeiinspektion Regenstauf ermittelt wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort und bittet in diesem Zusammenhang um sachdienliche Angaben unter der Tel.Nr. 09402/9311-0.

Alkoholisierter PKW Fahrer
KALLMÜNZ. Ein 73-Jähriger PKW Fahrer fiel am Nachmittag des 24.07.2020 mit seiner unsicheren Fahrweise auf, als dieser mit seinem Fahrzeug den Parkplatz eines Großmarktes in Kallmünz befuhr. Der Fahrzeugführer schaffte es gerade noch mit knapp 20 km/h die Staatsstraße bei Kallmünz zu befahren. Glücklicherweise kam es hierbei zu keinem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ein aufmerksamer Zeuge verständigte die Polizeiinspektion Regenstauf, welche den Fahrzeugführer an der Wohnadresse antreffen konnte. Bei der anschließenden Überprüfung durch die Streife stellten die Beamten fest, dass der Fahrer unter erhöhtem Alkoholeinfluss stand. Die üblichen Maßnahmen wie die Unterbindung der Weiterfahrt und Blutentnahme zur Beweissicherung im Strafverfahren wurden im Anschluss durchgeführt. Eine Sicherstellung des Führerscheines hatte sich erübrigt, da diese bereits vor kurzem erfolgte, als der Rentner bereit stark alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hatte. Der Fahrer wurde im Anschluss der Maßnahmen an seine Angehörigen übergeben. Ihm erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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