Verstoß gegen das Waffengesetz

Polizeiinspektion Burglengenfeld – 20.2.2024 –

Verstoß gegen das Waffengesetz …..

Sichergestellte Messer. Das Führen von Einhandmessern ohne berechtigtes Interesse ist verboten. Foto: PI Burglengenfeld

BURGLENGENFELD. Beamte der Polizeiinspektion Burglengenfeld kontrollierten am Montagnachmittag an einer Bushaltestelle in der Schwandorfer Straße einen 38-jährigen Stadtbewohner. Bei dem Mann fanden die Einsatzkräfte zwei sogenannte Einhandmesser. Es ist verboten, solche Messer in der Öffentlichkeit zu führen, sofern nicht eine entsprechende Ausnahme nach dem Gesetz vorliegt. Diese Ausnahme kann beispielsweise in der Berufsausübung (berechtigtes Interesse) begründet sein. Einen plausiblen Grund konnte der Mann jedoch nicht vorweisen, weshalb die Messer sichergestellt wurden. Er muss sich nun wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz verantworten.

Frau erteilt Bankzugriff wegen SMS – Vierstelliger Schaden

TEUBLITZ. Eine 51-Jährige aus Teublitz erhielt in den letzten Tagen eine Nachricht auf ihrem Handy. Sie ging davon aus, dass es sich um ihre Bank handeln würde und erteilte per TAN den Zugriff auf ihr Konto. Ein unbekannter Täter nutzte die erlangten Daten, um eine Kreditkarte zu erzeugen und im vierstelligen Eurobereich einzukaufen. Gestern erstattete die Frau Anzeige bei der Polizei. Die Polizei rät: Wenn Sie per WhatsApp oder andere Messenger um Geldüberweisungen gebeten werden, seien Sie immer misstrauisch. Weitere Infos: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/messenger/ .

Streit zwischen Autofahrer und Hundebesitzer

TEUBLITZ. Ein 47-Jähriger ging am Montagvormittag, etwa gegen 11.30 Uhr, im Bereich Frauenhof bei Teublitz mit seinem Hund spazieren. Ein älterer Mann und eine Frau seien mit einem silbernen VW-Bus an den Gassigänger herangefahren, wären ausgestiegen und hätten den Spaziergänger beleidigt. Auch sei auf den Hund eingetreten worden, wodurch dieser im Bereich der Schnauze verletzt worden wäre. Der Vorgang wurde am Nachmittag von dem 47-Jährigen bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Die Hintergründe sind derzeit noch unklar und Gegenstand der Ermittlungen. Die Polizei Burglengenfeld ermittelt u.a. wegen des Anfangsverdachts eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz, Beleidigung und weiterer Delikte. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 09471/7015-0 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

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