Auseinandersetzung wird mit Steinbewurf ausgetragen

21.7.2026 – PI SCHWANDORF …

Am Montag gegen 20:00 Uhr kam es in Schwandorf in der Dachelhofer Straße zu einer Auseinandersetzung zunächst zwischen einem 11-jährigen Syrer und einem 17-jährigen Pakistani. Nach Angaben des Pakistani habe ihn der 11-jährige Syrer grundlos mit Steinen beworfen und mit verschiedensten Ausdrücken beleidigt. Dies habe der 17-jährige dann zum Anlaß genommen, den 11-jährigen ins Gesicht zu schlagen. Dann lief der 11-jährige heim zu seiner Mutter und behauptete, daß er grundlos geschlagen worden sei, worauf die Mutter zurück zum Tatort kam, wo der 17-jährige noch war und bedarf diesen dann auch mit Steinen. Der 17-jährige wurde leicht verletzt. Gegen den 11-jährigen und seine Mutter wurden Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung eingeleitet, gegen den Sohn noch wegen Beleidigung, wobei das Kind schuldunfähig ist. Daher ergeht auch noch ein Abdruck an das Jugendamt. Gegen den 17-jährigen wird wegen einfacher Körperverletzung ermittelt. Alle Beteiligten sind polizeibekannt.

Einbruch in Sportheim

Von Montag auf Dienstag brach ein bislang unbekannter Täter in ein Sportheim an der Regensburger Straße in Schwandorf ein. Der Unbekannte hebelte dazu ein Fenster auf. Entwendet hat er dann u. a. eine Musikbox, eine Router, ein Tablet und eine Flasche Wiskey. Der Beutewert wird derzeit auf gut 500 EURO geschätzt, der Sachschaden auf etwa 400 EURO. Hinweise bitte an die PI Schwandorf, Tel. 09431/4301-0.

Lkw-Fahrer mit ungültigem Führerschein

Am Montag gegen 14:00 Uhr unterzog eine Polizeistreife in Schwandorf in der Dachelhofer Straße einen 77-jährigen Lkw-Fahrer nach einem Verkehrsverstoß – eine Tonnagebeschränkung für eine Brücke war nicht beachtet worden – einer Kontrolle. Dabei stellten die Beamten fest, daß der Mann für seinen Kipper keine gültige Fahrerlaubnis mehr hatte. Diese war seit Monaten abgelaufen. Außerdem war seine Berufsfahrer-Qualifikation nicht mehr gültig. Daher wurde die Weiterfahrt unterbunden und ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Außerdem wird seine Fahrerkarte hinsichtlich zurückliegender Fahrten ausgewertet. Der Firmeninhaber muß sich wegen Ermächtigen als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.