Beim Linksabbiegen den Gegenverkehr übersehen

Polizeiinspektion Schwandorf – 17.5.2024 –

Schwandorf …..

Beim Linksabbiegen den Gegenverkehr übersehen …..

Fotos: PI Schwandorf

Heute in der Früh gegen 05.15 Uhr wollte in Schwandorf in der Hans-Kraus-Allee ein Nissan-Fahrer aus dem Städtedreieck nach links in die Bellstraße abbiegen. Dabei übersah der Angestellte einen entgegenkommenden Mercedes, was trotz eines Ausweichmanövers zu einem heftigen Zusammenstoß führte. Der Mercedes landete dabei in einem angrenzenden Feld. Verletzt wurde dennoch zum Glück niemand. Beide Autos mußten aber abgeschleppt werden. Gegen den Verursacher wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Fahrrad schrittweise geklaut

Von Montag auf Dienstag wurde in Schwandorf in der Lindenstraße zunächst ein Fahrradkorb geklaut, der an einem blauen Herrenrad angebracht war. Das Radl gehörte einem 45-jährigen Schwandorfer. Zwei Tage später, von Mittwoch auf Donnerstag, klaute der unbekannte Täter dann das ganze Radl. Der Wert der Beute beträgt rund 180 EURO. Hinweise bitte an die PI Schwandorf, Tel. 09431/4301-0.

Schaufensterscheibe beschädigt

Am Donnerstag zeigte ein Fensterputzer bei der PI Schwandorf an, daß er in einer Schaufensterscheibe in Schwandorf in der Bahnhofstraße einen großen Sprung festgestellt hat. Dieser sei durch eine vorsätzliche Tat herbeigeführt worden. Daher nahm die PI Schwandorf Ermittlungen wegen Sachbeschädigung auf. Der Schaden wird auf rund 350 EURO beziffert. Hinweise bitte an die PI Schwandorf, Tel. 09431/4301-0.

Verkehrsrowdi unterwegs

Am Donnerstag gegen 12.30 Uhr mußte in Schwandorf in der Steinberger Straße Höhe Paul-von-Denis-Straße ein 36-jähriger VW-Fahrer an einer roten Ampel verkehrsbedingt halten. Als die Ampel wieder auf Grün schaltete, wurde der Burglengenfelder von einem dahinter wartenden Mercedes über die Linksabbiegespur derart knapp überholt, daß er eine Gefahrenbremsung einleiten mußte, um einen Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr zu verhindern. Der VW-Fahrer folgte dem Mercedes und konnte dann in der Wackersdorfer Straße beobachten, wie der Mercedesfahrer den fließenden Verkehr über eine Sperrfläche überholte und Richtung Weinberg fuhr. Auch dahin folgte der VW-Fahrer dem Rowdi. An einem Parkplatz hielten beide an. Diese Gelegenheit nutzte der 36-jährige, um vom Mercedes-Fahrer und dem Autokennzeichen ein Foto zu machen. Anschließend erstattete er Anzeige. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgenommen.

Vermieter ohne Einwilligung auf Grundstück

Am Donnerstag erstattete ein 54-jähriger Schwandorfer aus einem westlichen Ortsteil Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Mit einer Kamera hatte der Mann festgehalten, daß Ende April sein 64-jähriger Vermieter das Grundstück betrat, obwohl er dazu keine Erlaubnis des Mieters hatte. Hintergrund der Anzeige ist wohl ein schon länger andauernder Streit wegen eines Bauhvorhabens des Schwandorfers.

Dreister Fahrraddieb

Am Donnerstag gegen 17.00 Uhr begab sich ein bislang unbekannter Täter in den Cube-Store in Schwandorf an der Autobahnmeisterei. Dort nahm er sich einfach ein E-Bike und fuhr über die Ladentüre in unbekannte Richtung davon. Der Wert des Radls betrug rund 5300 EURO. Hinweise bitte an die PI Schwandorf, Tel. 09431/4301-0.

Radlfahrer stark betrunken

Am Donnerstag gegen 20.45 Uhr bemerkte eine Polizeistreife in Schwandorf im Ortsteil Dachelhofen einen Fahrradfahrer, der erhebliche Schlangenlinien fuhr und sich kaum auf dem Rad halten konnte. Bei der anschließenden Kontrolle ergab der Atemalkoholtest einen Wert von deutlich über einem Promille. Außerdem räumte der 47-jährige ein, eine nicht unerhebliche Menge an Medikamenten eingenommen zu haben. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Blutentnahme durchgeführt. Dazu folgt ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

Moped mit falschen Kennzeichen

Gestern gegen 20.00 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife in Schwandorf in der Bunsenstraße einen 15-jährigen Mopedfahrer. Dabei stellte sich heraus, daß das angebrachte Versicherungskennzeichen nicht für den Roller ausgegeben war. Außerdem ging der Roller 35 km/h schnell, wofür der Schüler einen Führerschein benötigt hätte, den er aber nicht hatte. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Roller für ein Gutachten sichergestellt. Für Letzteres erwarten den jungen Mann nicht unerhebliche Kosten. Dazu kommt das Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz.