17.11.2024 – PI SCHWANDORF …
Am Samstag, den 16.11.2024 zwischen 14:30 und 16:20 Uhr wurden zwei Elektro-Roller samt Schloss entwendet. Die Roller wurden in Schwandorf in der Friedrich-Ebert-Straße 51 abgestellt. Die Polizei Schwandorf bittet um Hinweise – 09431/43010.
Nach Verkehrsunfall unerlaubt entfernt
Am Freitag, den 15.11.2024, zwischen 08:00 und 09:00 Uhr wurde ein BMW von einem bislang unbekannten Fahrzeug beschädigt. Der BMW wurde auf einem Parkplatz einer Arztpraxis in der Meiserstraße in Schwandorf abgestellt. Die Beschädigung entstand beim Ausparkvorgang. Beim geparkten Pkw wurde die linke Fahrzeugseite beschädigt. Das bislang flüchtige Fahrzeug hat vermutlich im rechten Frontbereich einen Schaden. Bei diesem soll es sich um einen grauen Kleinwagen handeln. Der Sachschaden wird aktuell auf 2.000 Euro beziffert. Hinweise an die Polizei Schwadorf unter 09431/4301-0.
Verkehrsunfall – Fehler bei Einfahrt in Kreisverkehr
Am Freitag, den 15.11.2024 um 12:45 Uhr ereignete sich im Kreisverkehr an der „Oder-Kreuzung“ im Gemeindebereich Steinberg am See ein Verkehrsunfall. Eine 49-jährige Mazda-Fahrerin befand sich im Kreisverkehr und wollte diesen an einer Ausfahrt verlassen. Ein 74-jähriger Landkreisbewohner wollte zu diesem Zeitpunkt ebenfalls in den Kreisverkehr einfahren und übersah den Mazda. Es kam zum Zusammenstoß. Die beiden Unfallbeteiligten blieben unverletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von rund 5.500 Euro.
Diebstahl eines Elektro-Rollers
Am Freitag, den 15.11.2024 zwischen 15:40 und 20:00 Uhr wurde ein Elektro-Roller samt Schloss entwendet. Der Roller war mit einem Zahlenschloss am Fahrradstellplatz des Bahnhofs in Schwandorf versperrt worden. Die Polizei Schwandorf bittet um Hinweise – 09431/43010.
Betrug bei Holzpellets-Bestellung
Ein Landkreisbewohner zeigte bei der Polizei Schwandorf an, dass seine bestellten Holzpellets nicht geliefert wurden. Die Bestellung erfolgte im Internet, jedoch fand die Ware im Wert von gut 800 Euro ihren Weg nicht zum Käufer. Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass es sich bei der Verkaufsplattform um einen sogenannten „Fakeshop“ handelte. Derartige Plattformen erwecken den Anschein eines wahrhaft existenten Internet-Händlers. Es wird mit außerordentlich günstigen Angeboten geworben. Nach Zahlung per Vorkasse werden die Waren in der Regel jedoch nicht geliefert.