Erneut mehrere E-Scooter-Nutzer durch die Polizei beanstandet

6.10.20265 – PI BURGLENGENFELD …

Städtedreieck. Am Freitagnachmittag wurden vier E-Scooter-Fahrer im Innenstadtbereich von Burglengenfeld beanstandet, weil sie den Gehweg als Fahrbahn genutzt haben. Es wurde jeweils ein Bußgeld von 15 Euro erhoben.

Ebenfalls am Freitag stellten Beamte der Polizeiinspektion Burglengenfeld zwei E-Scooter sicher, welche die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erheblich überschritten.
So wurde ein erst 13-Jähriger Schüler um 13:00 Uhr Im Naabtalpark mit dem E-Scooter seines 14-jährigen Schulfreundes kontrolliert. Die Kontrolle durch die Beamten ergab, dass mit dem Gefährt Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreicht werden können.

Am Freitagabend gegen 20:50 Uhr wollte sich ein 16-jähriger Jugendlicher aus Maxhütte-Haidhof mit seinem E-Scooter einer Verkehrskontrolle durch Flucht entziehen. Kurze Zeit später stellte die Streifenbesatzung das Fahrzeug des Flüchtigen im Stadtpark von Maxhütte-Haidhof fest, der Fahrzeugnutzer hatte sich unweit davon in einem Gebüsch versteckt und konnte dort aufgegriffen werden. Auch dieses Elektrofahrzeug ist manipuliert, erste Ermittlungen ergaben eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h.
Um die mit den E-Scootern erreichbare Höchstgeschwindigkeit genau ermitteln zu können wurden beide Fahrzeuge sichergestellt und einem Gutachten unterzogen.

Wer mit einem zu schnellen oder getunten E-Scooter am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetzt. Auch gegen die Fahrzeughalter wird in solchen Fällen, beispielsweise wegen Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, ermittelt.

Am Montagnachmittag wurde eine E-Scooter-Fahrerin mit ihrem Gefährt an der Regensburger-Straße in Burglengenfeld angehalten und einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Elektro-Kleinstfahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert sein könnte. Gegen die 40-jährige Fahrzeugnutzerin wird wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.