Polizeiinspektion Neustadt/WN – 16.8.2023 –
Altenstadt a.d.Waldnaab …..
Fahrzeugführer mit totalgefälschten Dokumenten und ohne Fahrerlaubnis …..
Am Samstagvormittag führte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Neustadt a.d.Waldnaab im Bereich Altenstadt/WN Lasermessungen durch. Dabei wurde ein Fahrzeugführer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit festgestellt und einer Kontrolle unterzogen. Der Fahrzeugführer händigte den Beamten einen totalgefälschten griechischen Führerschein sowie einen totalgefälschten griechischen Pass aus. In Rücksprache mit der Staatswanwaltschaft Weiden i.d.OPf. wurde der PKW-Führer noch am Samstagmittag einem Richter am Amstgericht Weiden i.d.OPf. vorgeführt. Der Fahrzeugführer kam in Untersuchungshaft und muss sich aufgrund mehrerer Delikte, u.a. Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und illegalen Aufenthaltes, verantworten.
Außerdem wurde bei der Kontrolle festgestellt, dass einer seiner Mitfahrer aufgrund illegalen Aufenthaltes durch Polen ausgeschrieben war.
PKW-Führer unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis
Ein 29-Jähriger Landkreisbürger wurde am Dienstagnachmittag durch eine Polizeistreife im Bereich Altenstadt a.d.Waldnaab kontrolliert. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief dabei positiv. Der Mann musste sich dann einer Blutentnahme unterziehen. Außerdem muss sich der Kraftfahrzeugführer aufgrund eines Deliktes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten, da ihm bereits im Frühjahr die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Fahrzeugführer ohne Führerschein und ohne Fahrerlaubnis
Am Mittwochvormittag fiel im Bereich der Hauptstraße einer Polizeistreife ein Kleinwagen mit tschechischer Zulassung auf, welcher mit einem Pärchen besetzt war und eine unsichere Fahrweise an den Tag legte. Als der PKW einer Kontrolle unterzogen wurde, stellte sich heraus, dass der Führer des Kleinwagens über keine Fahrerlaubnis verfügt. Weiter konnte festgestellt werden, dass der Fahrzeugführer keinerlei Personaldokumente besitzt. Das Amtsgericht Weiden i.d.OPf. ordnete Untersuchungshaft an.
Der Fahrzeugführer muss sich nun aufgrund Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie illegalen Aufenthaltes verantworten. Die Beifahrerin, und Halterin des PKWs, erwartet eine Anzeige wegen eines Vergehens des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.