Jugendliche alkoholisiert und ohne Führerschein mit Roller unterwegs

29.5.2026 – PI NITTENAU …

Nittenau. Am Freitag, 29.05.2026, 01:45 Uhr, wurde von einem Bürger eine laute Party in der Thanner Straße mitgeteilt. Bei der Anfahrt zu dieser Ruhestörung konnte die Streifenbesatzung zwei Rollerfahrer feststellen, welche gerade von der Party wegfuhren. Bei der anschließenden Kontrolle mussten die Beamten mehrere Straftatbestände feststellen. Bei einem 16-Jährigen Nittenauer mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde nach einem Atemalkoholtest eine Alkoholisierung im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit festgestellt. Weiterhin konnte der 16-Jährige keinen Führerschein für seinen Roller vorweisen. Der 16-Jährige wurde nach einer Blutentnahme in einem Krankenhaus entlassen. Sein Roller der Marke Peugeot wurde für eine technische Prüfung sichergestellt. Gegen den 16-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Der zweite Rollerfahrer, ein 15-Jähriger Nittenauer mit deutscher Staatsangehörigkeit, konnte für seinen Roller ebenso keine Fahrerlaubnis vorweisen. Bei ihm erbrachte ein Vortest einen Alkoholwert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Mit ihm wurde ein beweissicherer Atemalkoholtest auf der Dienststelle durchgeführt. Sein Roller der Marke Piaggio wurde ebenso für eine technische Überprüfung sichergestellt. Gegen den 15-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.
Die beiden Jugendlichen wurden nach Abschluss der Maßnahmen ihren Erziehungsberechtigten übergeben.