Kein berechtigtes Interesse Messer zu führen

Polizeiinspektion Schwandorf – 16.1.2024 –

Schwandorf …..

Kein berechtigtes Interesse Messer zu führen …..

Am Montag gegen 11.00 Uhr wurde auf der A93 bei Schwandorf ein 23-jähriger aus Leipzig einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Zuge einer tiefergehenden Kontrolle konnte bei dem Mann ein Springmesser aufgefunden werden. Zum Führen eines solchen Messers in der Öffentlichkeit bedarf es eines sogenannten berechtigten Interesses. Dieses lag nicht vor. Daher beging der Mann eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld verbunden sein wird. Das Messer wurde zum Zwecke der Einziehung beschlagnahmt.

Getankt und nicht bezahlt

Wie der Polizei erst jetzt angezeigt wurde, tankte bereits am Samstag gegen 13.00 Uhr an einer Tankstelle in der Wackersdorfer Straße in Schwandorf der Fahrzeugführer eines BMW sein Gefährt für rund 80 EURO. Anschließend fuhr der Mann weg, ohne den Diesel zu bezahlen. Von der Tat wurden Videoaufnahmen gefertigt, daher hat der wohl aus dem Bereich Kelheim stammende Mann demnächst mit einen Strafverfahren wegen Tankbetrug zu rechnen.

Unbekannten Geld geliehen – keine Rückzahlung

Bereits am Dienstag vergangene Woche lieh eine 66-jährige Rentnerin einem ihr nur flüchtig und nicht namentlich bekanntem Mann 100 EURO, weil dieser seinen Geldbeutel vergessen hätte und daher nicht tanken könne. Seither meldete sich der Mann nicht mehr. Offenbar war der Unbekannte nie an einer Rückzahlung interessiert. Daher erstattete die Schwandorferin nun Strafanzeige wegen Unterschlagung.