6.10.2026 – PI SCHWANDORF …
Am Montag gegen 19:00 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife in Schwandorf am Bahnhofplatz einen 49-jährigen Schwandorfer, der der Streife als Betäubungsmittelkonsument bekannt war. Bei der Durchsuchung seiner Person fanden die Beamten eine Druckverschlußtüte, in der sich eine Kräutermischung, eine sogenannte „neue psychoaktive Substanz“ befand, die einem, dem Betäubungsmittelrecht unterliegenden Stoff enthielt. Daher wurde das Kraut beschlagnahmt und gegen den 49-jährigen ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Verkehrsunfallfluchten
Montagnachmittag parkte ein 90-jähriger Schwandorfer seinen Mitsubishi in der Regensburger Straße vor einem Baumarkt. Als der Senior wieder zu seinem Auto zurückkam, mußte er feststellen, daß ein bislang unbekannter Fahrzeugführer gegen seinen Pkw gefahren war und diesen erheblich beschädigt hat, sich aber nicht um die Schadensregulierung gekümmert hat. Der Schaden wird auf rund 8000 EURO geschätzt. Hinweise bitte an die PI Schwandorf, Tel. 09431/4301-0. In einem weiteren Fall wurde der Verursacher beobachtet. Am Montag gegen 15:00 Uhr fuhr in Schwandorf in der Bahnhofstraße ein 73-jähriger Bodenwöhrer gegen einen Geparkten und verursachte Kratzer im Heck. Danach fuhr der Senior einfach weg, konnte aber wenig später an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Sein Fahrzeug, ein Mercedes war ebenfalls, passgenau, beschädigt. Der Gesamtsachschaden beträgt rund 1500 EURO. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort wurde eingeleitet.
E-Scooter war nicht versichert
Montagnachmittag gegen 13:00 Uhr bemerkten Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes in Schwandorf in der Glätzlstraße einen 16-jährigen E-Scooter-Fahrer, dessen Gefährt nicht mehr versichert war. Es trug ein Versicherungskennzeichen aus einem vergangenen Versicherungszeitraum. Daher wurde die Polizei hinzugeholt, die die Weiterfahrt unterband und ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz einleitete.
Zuwanderer wird Opfer von Sextortion
Am Montag kam ein 52-jähriger Zuwanderer über Social Media mit einer vermeintlich sexuell interessierte Frau in Kontakt. Im Laufe des Austausches über Social Media, konkret WhatsApp, forderte die Frau schließlich, daß sich der Mann nackt zeigt. Das tat er dann auch. Kaum geschehen, war es mit dem sexuellen Interesse vorbei. Nun kam eine Geldforderung in Höhe von 500 EURO, ansonsten würde die Aufzeichnung, die vom Täter fertigt worden war, an Freunde und Bekannte versendet werden. Der 52-jährige ging nicht auf die Aufforderung ein und erstattete Anzeige. Die PI Schwandorf leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Erpressung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen ein.
