28.7.2026 – PI SCHWANDORF …
Am Montag, 27.07.2026, um 15:45 Uhr, wurde ein 52-jähriger russischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Schwandorf in einem Marken-Discounter in der Fraunhoferstraße in Schwandorf durch einen Mitarbeiter dabei ertappt, wie dieser zuvor eine Dose Tabak im Wert von ca. 32,- Euro aus dem Regal genommen hatte und im Anschluss den Kassenbereich passierte, ohne die Ware an der Kasse bezahlt zu haben. Da der Dieb keinerlei Ausweispapiere bei sich hatte, wurde die Polizei Schwandorf hinzugezogen. Neben einer Anzeige wegen Ladendiebstahl wurde gegen den Beschuldigten auch ein 12-monatiges Hausverbot ausgesprochen. Der gestohlene Tabak verblieb im Verbrauchermarkt, da der Ladendieb nicht genügend Barmittel bei sich hatte, um diesen nachträglich zu bezahlen.
Opfer eines sog. Fake-Shops
Günstigen Laubbläser auf Fake-Shop erworben – keine Lieferung
Ein 67-jähriger Schwandorfer wollte sich einen benzinbetriebenen Laubbläser kaufen und recherchierte hierbei im Internet. Leider stieß er dort auf einen sog. Fake-Shop, welcher derartige Laubbläser zu unschlagbar günstigen Preisen anbot, so dass sich der 67-Jährige dazu verleiten ließ, dort eine Bestellung aufzugeben und auch seine Kreditkartendaten zu übermitteln. Der Laubbläser selbst wurde für 89,- Euro angeboten. Durch die PI Schwandorf wird darauf hingewiesen, bei derart günstigen Preisen hellhörig zu werden und sich vorab Informationen zu dieser Web-Seite bzw. zum Anbieter einzuholen.
Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Eine Streifenbesatzung des ZED Amberg kontrollierte am Dienstag, 28.07.2026, um 00:25 Uhr, am Marktplatz in Schwandorf einen 20-jährigen Mercedes-Benz-Fahrer. Hierbei zeigte der Schwandorfer drogentypische Auffälligkeiten. Ein Drogenvortest bestätigte den Verdacht auf einen zurückliegenden Betäubungsmittel-Konsum vor Fahrtantritt, so dass die Weiterfahrt unterbunden wurde und eine Blutentnahme im Krankenhaus Schwandorf die Folge war. Sollte sich im Rahmen der Blutuntersuchung ergeben, dass der Grenzwert für einen BtM-Konsum und eine damit verbunden Fahrt überschritten sein sollte, erwartet den 20-Jährigen ein empfindliches Bußgeld sowie ein Monat Fahrverbot.
