Polizei Burglengenfeld zieht mehrere alkoholisierte Autofahrer aus dem Verkehr

Polizeiinspektion Burglengenfeld – 14.2.2024 –

Polizei Burglengenfeld zieht mehrere alkoholisierte Autofahrer aus dem Verkehr …..

Symbolfoto Alkoholtest – Foto: PI Burglengenfeld/fb

LKR. SCHWANDORF. Am Faschingsdienstag missachteten gleich drei Autofahrer das Gebot „Don’t drink and drive“.
Das erste gefährliche Fehlverhalten legte eine 46-Jährige an den Tag. Sie wurden gegen 18.30 Uhr in Brunn bei Nittenau von der Polizei angehalten. Aus dem Auto nahmen die Beamten Alkoholgeruch wahr und ein anschließender Test bestätigte, dass die Frau zu viel Alkohol konsumiert hatte. Sie musste sich einem weiteren Atemalkoholtest unterziehen und sieht nun einem Ordnungswidrigkeitenverfahren samt Fahrverbot entgegenDer zweite Fall ereignete sich etwa zur selben Zeit in Teublitz. Eine Streife der PI Burglengenfeld traf nach einem Hinweis einen betrunkenen Autofahrer zu Hause an. Es besteht der Verdacht, dass der 49-jährige Mann kurz zuvor unter Alkoholeinfluss im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit gefahren war. Sein Führerschein wurde sichergestellt und er wurde einer Blutentnahme unterzogen. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Straftat „Trunkenheit im Verkehr“ ermittelt. Neben führerscheinrechtlichen Folgen ist bei einer Verurteilung mit einer Freihheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe zu rechnen.
Den Abschluss lieferte ein 49-jähriger Mann in Maxhütte-Haidhof. Er wurde heute um 00.22 Uhr von Burglengenfelder Polizeibeamten in der Bahnhofstraße angehalten und kontrolliert. Auch bei ihm wurde eine Alkoholisierung festgestellt und eine Blutentnahme durchgeführt. Wie die erste Fahrerin muss er mit einem empfindlichen Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen.

Wichtige Hinweise und Tipps der Polizei:

  • Fahren Sie nicht unter Alkohol und Drogeneinfluss! Das Unfallrisiko steigt erheblich und damit das Risiko für Leben, Gesundheit und Vermögen.
  • Fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker bei Einnahme von Medikamenten nach Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit.
  • Fahren Sie nicht mit, wenn der Fahrer/die Fahrerin unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Versuchen Sie, Ihn/Sie vom Fahren abzuhalten. Damit beweisen Sie Zivilcourage und echte Freundschaft.
  • Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine sichere Mitfahrmöglichkeit oder gegebenenfalls um eine Schlafmöglichkeit.