Polizeiinspektion Schwandorf … 12.8.2024

Schwandorf …..

Zwei Polizeibeamte bei Angriff erheblich verletzt …..

Vollzug eines Haftbefehls zieht eine Reihe von Straftaten nach sich

Am Sonntag gegen 11.00 Uhr suchten zwei Streifen der PI Schwandorf einen 44-jährigen, in Schwandorf wohnhaften Mann auf, da für diesen ein Haftbefehl vorlag. Der 44-jährige war nicht zu einer Hauptverhandlung wegen E-Scooter-Diebstählen erschienen. Die Beamten trafen den Mann, der bei der Polizei zigfach wegen Diebstählen, Betrügereien, Drogen- und Verkehrsdelikten und vielem mehr bekannt ist, in seiner Wohnung an. Nach Eröffnung des Haftbefehls weigerte sich der Arbeitslose, mitzukommen. Als die Beamten ihn packten, um ihn nach draußen zu führen, wehrte sich der 44-jährige mit Leibeskräften, er sperrte und wandte sich und trat nach den Beamten. Dabei wurde eine Beamtin am Knie getroffen, ein Bearmter zog sich eine Prellung im Gesichtsbereich zu. Während der Widerstandshandlung mischte sich dann auch noch die anwesende Tochter, eine ebenfalls polizeibekannte, 21-jährige Frau ein. Diese half dem Vater und griff die Beamten an. Sie versuchte, ihren Vater zu befreien. Mit der Unterstützung einer weiteren Streife konnte die Lage, die angesichts zahloser Messer, PTB-Waffen und Äxten im Haus für die Polizeibeamten sehr gefährlich war, unter Kontrolle gebracht werden. Vater und Tochter wurden festgenommen und zur PI Schwandorf verbracht. Der Staatsanwalt ordnete nach Sachvortrag eine Blutentnahme bei Vater und Tochter sowie die Vorführung beider heute beim Ermittlungsrichter mit dem Ziel der Untersuchungshaft an. Außerdem veranlaßte der Staatsanwalt eine Wohnungsdurchsuchung. Als die Beamten wenig später dort wieder eintrafen, befanden sich ein 56-jähriger Schwandorfer und eine 52-jährige Schwandorferin im Grundstück. Der Mann ist ebenfalls mehrfach wegen Verkehrs- und Drogendelikten polizeibekannt, die Frau mit einem Drogenverstoß in der jüngeren Vergangenenheit. Beide hatten offenbar von der zuvor erfolgten Festnahme erfahren und waren in das Haus des 44-jährigen gekommen, um nach eigenen Angaben Beweismittel für zurückliegende Diebstähle und Drogen verschwinden zu lassen. So versuchte der 56-jährige in Anwesenheit der Beamten eine Tüte mit Crystal Meth zu schlucken. Dies konnte aber verhindert werden. Ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet, ebenso gegen beide auf Weisung des bei der Durchsuchung anwesenden Staatsanwalts ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung.Bei der Durchsuchung wurden mehrere PTB-Waffen des 44-jährigen sichergestellt, um sie zur Gefahrenabwehr einzuziehen. Den 44-jährigen Vater und seinen Tochter erwarten Straftaten wegen Tätlichen Angriffs auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Gefangenenbefreiung und Drogenbesitz.

Betrügerische Firma

Von Ende Juli bis Sonntag vermietete ein 59-jähriger Wackersdorfer verschiedene Zimmer an eine slowakische Baufirma. Nach Auszug wurde der Firma die Rechnung für die Miete in Höhe von rund 1150 EURO per WhatsApp übermittelt. Danach schickte die Firma eine Überweisungsbestätigung, aber scheinbar war diese gefälscht, da das Geld nie ankam. Daher erstattete der Wackersdorfer nun Strafanzeige wegen Betrug.

Ruhestörung angezeigt

Sonntagvormittag wurde von Nachbarn eine Polizeistreife nach Wackersdorf in die Fabrikstraße gerufen. In einer Arbeiterunterkunft ließ ein 22-jähriger Osteuropäer Musik auf extremer Lautstärke laufen. Bereits Samstagabend war dies der Fall. Hier dulteten die Nachbarn noch den Lärm. Sonntag war es dann aber zuviel, zumal der 22-jährige nach Ansprache durch die Nachbarn die Musik zuerst leiser stellte, dann aber wieder aufdrehte. Daher erhielt er nun einen Anzeige wegen unzulässigem Lärm.

Unfall mit Krad zu spät gemeldet

Am Sonntag gegen 17.00 Uhr schob am Murner See eine 17-jährige ihr Motorrad aus einer Parklücke. Dabei fiel es ihr um und beschädigte einen geparkten VW Touran. Die Auszubildende braudchte zwar einen Hinweiszettel und meldete den Unfall nach vier Stunden. Das war aber nicht ausreichend und zu spät. Das Gesetz sieht nämlich eine Wartepflicht und ggf. eine Verständigung der Polizei vor, um sicherzustellen, daß der Geschädigte zu den Personalien des Verursachers kommt. Daher muß sich die junge Frau nun in einem Ermittlungsverfahren wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort verantworten.

Betrunkener Radfahrer

Am Sonntag gegen 21.45 Uhr wurde eine Polizeistreife nach Schwandorf in die Wöhlerstraße gerufen. Anwohner beschwerten sich über einen betrunkenen und herumgrölenden Fahrradfahrer. Der konnte durch die Streife dann auch tatsächlich angetroffen werden. Dabei zeigte sich der Aussiedler sehr aggressiv und unkooperativ, weshalb er gefesselt wurde. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von beinahe drei Promille. Daher wurde eine Blutentnahme angeordnet und ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Nach der Blutentnahme wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Fahrrad war zur Unterbindung vor Ort versperrt und der Schlüssel sichergestellt worden.