Polizeiinspektion Schwandorf – 22.10.2020 …
Unfall nach Überholmanöver – danach geflüchtet …
Am Mittwoch gegen 19.00 Uhr war auf der Kreisstraße SAD 22 von Schwandorf Richtung Schwarzenfeld ein 19-jähriger Gartenbauer mit einem Kleintransporter unterwegs. Dabei kam ihm ein bislang unbekannter Fahrzeugführer mit einem ebenso wenig unbekannten Fahrzeug entgegen, welcher zuvor überholt hatte. Dem Unbekannten gelang das Wiedereinscheren aber nicht mehr rechtzeitig, weshalb er dem VW-Transporter des 19-jährigen erheblich touchierte. Der VW-Fahrer blieb daraufhin an der Unfallstelle stehen, der Verursacher fuhr aber ungeniert weiter, obwohl er selbst einen schwereren Sachschaden erlitten haben mußte. Am VW entstand im Übrigen ein Schaden in Höhe von etwa 5000 EURO, da die ganze linke Fahrzeugseite verkratzt wurde. Hinweise bitte an die PI Schwandorf, Tel. 09431/4301-0.
Betrunken am Steuer
Am Mittwoch gegen 19.15 Uhr wurde bei Schwandorf auf der Kreisstraße SAD 2 der Fahrer eines VW mit Ausfuhrkennzeichen unterzogen. Dabei stellten die Beamten bei dem 40-jährigen, in Nittenau wohnhaften Fensterbauer Alkoholgeruch fest. Ein anschließender Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 0,80 Promille. Die Folge ist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bußgeld von mindestens 500 EURO sowie einem Monat Fahrverbot.
Fahrrad gestohlen
Von Montag auf Mittwoch wurde in Schwandorf vom Betriebsgelände eines Omnibusunternehmens ein Fahrrad der Markte Scott gestohlen. Der 42-jährige Besitzer hatte es dort in einer Garage abgestellt. Der grün lackierte Drahtessel hatte einen Zeitwert von rund 300 EURO. Hinweise bitte an die PI Schwandorf, Tel. 09431/4301-0.
E-Scooter ohne Versicherung
Am Mittwoch gegen 07.00 Uhr wurde in Schwandorf ein 32-jähriger einer Kontrolle unterzogen, als dieser mit einem E-Scooter unterwegs war. Dabei fiel auf, daß an dem Roller kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Im Rahmen der Kontrolle räumte der in Schwandorf wohnhafte und als Mediziner tätige Mann ein, für das Gefährt keine Versicherung zu haben. Folge ist eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.