Wildunfall verspätet gemeldet

12.5.2025 – PI SCHWANDORF …

Am Sonntag, gegen 20:00 Uhr meldete ein 46-jähriger Schwandorfer einen Wildunfall mit einem Reh, auf der B85, bei Haselbach, weil er eine Bescheinigung für seine Versicherung brauchte. Das erfasste Reh war in den Wald geflüchtet, an seinem BMW entstand Sachschaden in Höhe von ca. 3.000,- €. Das Problem an der Sache war, dass sich der Unfall bereits 17 Stunden zuvor ereignet hatte und sich der Fahrzeugführer bis zu diesem Zeitpunkt nicht um das verletzte Reh gekümmert hat. Das bayerische Jagdgesetz schreibt hier nämlich unmissverständlich vor, dass unverzüglich die nächsterreichbare Polizeidienststelle oder der zuständige Jagdpächter verständigt werden muss, um eine Nachsuche nach dem verletzten Tier zu ermöglichen und es gegebenenfalls von seinen Leiden zu erlösen. Der Fahrzeugführer hat damit, neben seiner Bescheinigung, auch eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das bayerische Jagdgesetz bekommen.

Exer in Schwandorf

Am Sonntag, gegen 18:45 Uhr war eine 36-jäghrige Schwandorferin auf einem Feldweg in Schwandorf spazieren, als ihr ein 25-jähriger Schwandorfer mit seinem Fahrrad entgegen kam. Vor der Spaziergängerin lies er seine Hose herunter und manipulierte an seinem Glied. Der junge Mann konnte zunächst durch den Ehemann der Geschädigten gestellt werden, anschließend aber flüchten, wurde aber durch eine weitere, hinzugekommene Spaziergängerin erkannt, so dass die Polizei in zuhause aufsuchen konnte. Der junge Mann wurde nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung entlassen.

Brand in Kreith

Am Sonntag, gegen 09:00 Uhr wurden die Polizei sowie die Feuerwehren aus Schwandorf und Kreith nach Kreith, Beim Bahndamm gerufen. Dort hatten, in einem Anbau einer Garage, elektrische Leitungen unter einer Verkleidung einen Brand ausgelöst. Der Brand konnte durch den Hauseigentümer frühzeitig entdeckt und zunächst mit einem Feuerlöscher gelöscht werden. Durch die hinzugerufenen Feuerwehren wurden die Verkleidungen entfernt und der Brand vollständig gelöscht. Der Sachschaden wird auf 5.000,- bis 10.000,- € beziffert.