Fertigsalate und geschnittenes Obst – Praktisch, aber nicht ohne Risiko

VerbraucherService Bayern informiert

(VSB). Geschnittenes Obst, Gemüse oder Fertigsalate sind bereits gewaschen, geschnitten und direkt verzehrfertig. Da keine Erhitzung erfolgt, werden mögliche Mikroorganismen während der Herstellung nicht abgetötet. Schnittflächen und das feuchte Klima in den Plastikverpackungen fördern zudem das Bakterienwachstum.

Foto: pixabay

Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) gibt praktische Tipps zu Auswahl und Lagerung, damit Salat und vorgeschnittenes Obst nicht zum Gesundheitsrisiko werden.

„Wichtig ist, ausschließlich Produkte aus dem Kühlregal zu wählen und die Kühlkette nach dem Einkauf einzuhalten. Die Lagerung erfolgt anschließend im Kühlschrank bei maximal sieben Grad“, erklärt Silvia Schmid, Expertin beim VSB. Bei empfindlichen Lebensmitteln wie geschnittenem Obst, Gemüse oder verzehrfertigen Salaten empfiehlt es sich, die angegebenen Fristen zur Haltbarkeit nicht vollständig auszureizen. Das Lebensmittel vor dem Verzehr am besten noch einmal gründlich auf Verderb überprüfen. „Gewölbte Deckelfolien sind ein Warnzeichen für eine beginnende Gärung – solche Produkte nicht mehr verzehren“, warnt Schmid.

Ist der Fertig- oder Obstsalat unter Schutzatmosphäre verpackt, verlangsamen sich die natürlichen Abbauvorgänge. Gekühlt werden muss das Produkt trotzdem und sobald es geöffnet wurde, wirkt die Schutzwirkung mehr und es sollte zeitnah verzehrt werden.

Seit 2025 muss die Herkunft der Obststücke auf dem Becher oder bei gemischten Salaten auf der Plastiktüte angegeben werden. Doch bieten Sammelangaben wie aus „EU“, „Nicht-EU“ oder „EU und Nicht-EU“ wenig Transparenz über die tatsächliche Herkunft der einzelnen Zutaten.

Silvia Schmid
Verbraucherberaterin
VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Beratungsstelle Schwandorf
Spitalgarten 1
92421 Schwandorf
Tel.: 09431 / 45-290
s.schmid@verbraucherservice-bayern.de