TEUBLITZ (sr). Das Bundesfinanzministerium hat am 15.10.2024 sein endgültiges Anwendungsschreiben zur Rechnungsstellung veröffentlicht. Darin wird die verpflichtende elektronische Rechnung im B2B-Bereich behandelt, deren Einführung Anfang des Jahres mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen wurde. Dieses enthält auch Änderungen und Ergänzungen im Vergleich zu dem im Juni veröffentlichten Entwurf. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird die E-Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern verpflichtend.

Übergangsfristen
Um den Übergang zu erleichtern, gelten jedoch Übergangsfristen: Für die meisten Unternehmen endet die Frist Ende 2026, während kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 800.000 Euro im Jahr 2026 bis Ende 2027 Zeit haben. Von der Pflicht ausgenommen sind steuerfreie Leistungen gemäß § 4 Nr. 8-29 UStG, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sowie Fahrausweise.
Wichtig: Der Empfang von E-Rechnungen ist ab 2025 durch den Rechnungsempfänger sicherzustellen – ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus.
Formate und Übermittlungswege
Zulässige Formate umfassen Standards wie XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ausgenommen MINIMUM und BASIC WL). Auch europäische Formate wie Factur-X sind erlaubt. Übermittlungswege wie E-Mail (kein PDF), elektronische Schnittstellen oder Downloads über Portale sind ebenfalls möglich.
Übergangsregelungen
Im Rahmen der Übergangsregelungen bleiben vor dem 1. Januar 2027 ausgestellte Dauerrechnungen in Papier- oder PDF-Format weiterhin gültig, sofern keine Änderungen an den Rechnungsangaben erforderlich sind. Zudem können bis zum Ende der Übergangsfristen auch Rechnungskorrekturen in nicht-elektronischen Formaten vorgenommen werden.
Gut zu wissen:
Weitere ausführliche Informationen sowie das Schreiben zum Download als pdf-Format findet man online auf der Webseite www.bundesfinanzministerium.de.
Gerne steht Ihnen auch das gesamte Team der ETL Max Delmes Steuerberatung in Teublitz für ein persönliches und individuelles Beratungsgespräch zum Thema E-Rechnung zur Verfügung.