Bauarbeiten zum Hochwasserschutz haben begonnen

ZEITLARN (sr). Der Bauabschnitt 3 des Hochwasserschutzes kann beginnen. Insgesamt sieben Millionen Euro kostet diese Teilstrecke am Hauptort, davon liegen 40% der Kosten in der Verantwortung der Gemeinde. Zum Spatenstich am 27. April 2023, auf den der ganze Ort sehnlich gewartet hatte, begrüßte Josef Feuchtgruber, Amtsleiter des Wasserwirtschaftsamts Regensburg, die anwesenden Vertreter*innen von Behörden und Institutionen sowie weitere Gäste.

Foto: K.-H. Dirnberger

Auch der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber, war aus München angereist. „Das Thema Hochwasserschutz ist für den Freistaat ein zentrales Thema“, betonte er bei seinem Grußwort. Glauber wies darauf hin, dass der gesamte Bauabschnitt 3 mit insgesamt 26 Millionen Euro veranschlagt ist. Aktuell geworden sei das Thema Hochwasserschutz in Zeitlarn nach den Hochwasserereignissen in den Jahren 2012 und besonders 2002.

Rege Unterstützung findet das Unternehmen ebenso beim Hochwasserschutz-Verein Zeitlarn mit Dr.-Ing. Harro Lührmann an der Spitze.

Als erstes beginnen die Bauarbeiten an den Teilabschnitten 4 und 5, und zwar am südlichen Ortsrand des Hauptortes. Sie führen flussaufwärts entlang des Regen bis zur Kirche St. Bartholomäus. Gelegenheiten für elf Überfahrten entstehen, und für die Binnenentwässerung werden zwei Pumpwerke sorgen.

Außerdem legt die Rewag am rechten Regenufer bereits seit einiger Zeit Flutmulden an. Mit dem Projekt erhalten 68 Anwesen einen Schutz vor einem 100-jährigen Hochwasser. Die weiteren Teilabschnitte sollen in den Folgejahren umgesetzt werden.
Bürgermeisterin Andrea Dobsch erinnerte an die abschreckenden Bilder der Hochwasser 2012 und 2002 und wies auch darauf hin, dass nicht nur private Anwesen von den bisherigen Wassermassen betroffen waren, sondern auch öffentliche Einrichtungen in der Ortsmitte.

Landrätin Tanja Schweiger zeigte Verständnis für die ungeduldigen Mahnungen an die langen Planungshorizonte. „Sie müssen aber berücksichtigen, dass das Baurecht uns anhält, zahlreiche Prüfungen durchzuführen, und dass unser Amt viele Stellungnahmen einholen und würdigen muss.“

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