TEUBLITZ (sr). Ab Juni 2024 sind die ca. 200 Parkplätze am Wild- und Freizeitpark Höllohe für die Besucher kostenpflichtig. Eine kameragestützte Parkraumüberwachung kontrolliert eventuelle Parkverstöße.

Mit Einführung der Parkgebühren am Wild- und Freizeitpark Höllohe zeichnet das Erlanger Unternehmen ParkRaum-Management PRM GmbH im Auftrag des Landkreises Schwandorf für die Bewirtschaftung der Parkflächen verantwortlich.
„Bei der Staffelung der Parkgebühr haben wir die Kosten für die Besucher bewusst sehr niedrigschwellig und familienfreundlich gehalten“, so Landrat Thomas Ebeling. „Die Einnahmen aus den künftigen Parkgebühren sollen dazu dienen, unsere Investitionen, die wir kontinuierlich in den Wild- und Freizeitpark Höllohe vornehmen, teilweise zu refinanzieren.“
Touristisches Aushängeschild der Region
Mit etwa 140.000 Besuchern jährlich ist der Wild- und Freizeitpark Höllohe ein touristisches Aushängeschild der Region. Um dem hohen Besucheraufkommen Rechnung zu tragen, investierte der Landkreis Schwandorf, unterstützt durch EU-Fördermittel, rund 1,2 Mio. Euro in das kürzlich neu eröffnete Empfangs- und Besucherzentrum. Parallel dazu wurden die Parkraumkapazitäten von vormals 50 auf 200 Stellplätze erweitert. Die 150 neu geschaffenen Stellplätze sind jeweils drei Meter breit und bieten damit Familien mit Kindern viel Platz beim Ein- und Aussteigen.
Kameraerkennung vermeidet Folgekosten
„Durch die Entscheidung für eine Parkraumüberwachung mittels Kameraerkennung entstehen dem Landkreis keine Folgekosten für die mitunter hohen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, wie sie bei einer Bewirtschaftung mit Parkplatzschranken anfallen können“, so Marko Guljelmovic, Geschäftsführer der Parkraum-Management PRM GmbH. Guljelmovic verweist gleichzeitig auf die zahlreichen Bezahloptionen, die der Wild- und Freizeitpark seinen Besucher anbietet: „Nicht jeder hat immer passendes Bargeld zum Bezahlen seines Parkvorgangs zur Hand. Deshalb war es dem Landkreis Schwandorf und uns wichtig, an den beiden neu installierten Bezahlautomaten möglichst viele Zahlungsoptionen bereitzustellen. Zusätzlich können Parkvorgänge über die Web-Seite von PRM noch bis 48 Stunden nach Beenden des Parkvorgangs bezahlt werden.“
Die Parkgebühren und Bezahloptionen im Überblick
Bis zu einer Stunde ist für Besucher des Wild- und Freizeitparks Höllohe das Parken kostenlos. Darüber hinaus entfällt eine Parkgebühr von 1 € je angefangener Stunde. Die maximale Parkgebühr pro Kalendertag beträgt 4 Euro. Als Langzeittarife sind Monatstickets für 10 € sowie Jahrestickets für 30 € online über die PRM-Webseite (www.prm-parken,de) buchbar.
Bezahlen können die Besucher des Wild- und Freizeitparks Höllohe an den beiden Parkautomaten mit Münzgeld oder bargeldlos mit Kreditkarte, Girocard (vormals EC-Karte) sowie mit Google Pay oder Apple Pay über ihr Smartphone. Besucher, die vor Ort weder Bargeld, Bankkarte noch ihr Smartphone zur Hand haben, können ihre Parkgebühr über die Website von PRM (www.prm-parken.de) bis zu 48 Stunden nachträglich begleichen. Erfolgt keine Bezahlung des Parkvorgangs, so wird der Parkverstoß von PRM mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro geahndet.
Hintergrund: So funktioniert die Parkraumkontrolle mit Kennzeichenerkennung
Eine Kamera erfasst bei der Einfahrt das Kennzeichen des Fahrzeugs und speichert es mit der Ankunftszeit ab. Bei der Ausfahrt wird das Kennzeichen erneut gescannt. Eine Software überprüft, ob die Parkgebühr ordnungsgemäß entrichtet wurde. Hat der Autofahrer die Parkgebühr bezahlt, wird das erfasste Kennzeichen gelöscht, sobald er den Parkplatz verlassen hat.
Hat der Parkende vor Ort nicht bezahlt und lässt er die 48-stündige Frist für eine nachträgliche Bezahlung über die PRM-Webseite verstreichen, so wird von PRM nach einer Einzelprüfung des Parkvorgangs eine Datenabfrage zum Fahrzeughalter aus dem ZFZR (Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister) des Kraftfahrt-Bundesamtes angestoßen, um den Parkverstoß gegebenenfalls zu ahnden.
Bei der Kameraerkennung erfolgt keine Aufnahme von Personen. Die Kameras erfassen nur die Kennzeichen der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge. Alle weiteren Bildbestandteile werden verpixelt aufgezeichnet. Die Verpixelung lässt sich nicht nachträglich entfernen. Mit den erfassten Kennzeichen werden keine Bewegungsprofile erstellt. Ebenso werden die aufgezeichneten Kennzeichendaten weder vom Landkreis Schwandorf noch von PRM zu Werbezwecken oder jedweden anderen Zwecken an Dritte weitergegeben.
Weitere Informationen finden Sie unter www.prm-parken.de.