Die Kommunalwahl in Bayern verlangt den Wähler/innen einiges ab – nicht nur, was die Größe der Stimmzettel angeht, sondern auch, was den Wahlvorgang betrifft. Man kann es sich einfach machen oder etwas komplizierter – auf jeden Fall ist es von Vorteil, sich vorher mit dem Hergang der Wahl beschäftigt zu haben.
Gewählt wird auf vier verschiedenen Stimmzetteln, in München sind es sogar fünf. Mit ihnen werden der Bürgermeister/die Bürgermeisterin gewählt, die Mitglieder des Stadtrats bzw. Gemeinde- oder Marktgemeinderats, der Landrat/die Landrätin sowie die Mitglieder des Kreistags und in München die Bezirksräte.
Einfach funktionieren die Wahlen von Landrat und Bürgermeister: Man gibt jeweils eine Stimme für den/die Wunschkandidaten/in ab. Falls keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit (mehr als 50% der Stimmen) erreicht, kommt es am 29. März 2020 zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
Bei der Wahl der Stadt- und Gemeinde- bzw. Kreisräte geht es komplizierter zu. Dabei richtet sich die Anzahl der Mandate (Sitze im Stadt- bzw. Kreisrat) nach der Einwohnerzahl der Kommune bzw. des Kreises. Während die 71 bayerischen Landkreise in drei verschiedene Größen eingeteilt sind (50, 60 und 70 Sitze) – im Landkreis Schwandorf sind es 60 Sitze – haben zum Beispiel Gemeinden mit 1001 – 2000 Einwohnern 12 Sitze im Gemeinderat; Gemeinden mit 5001 – 10.000 Einwohner 20 Sitze, über 10.000 Einwohner sind es 24 Sitze usw. Jedem möglichen Sitz entspricht eine Stimme, deshalb steht auf dem Stimmzettel oben – zum Beispiel – „Sie haben 16 Stimmen“.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Man wählt einfach die Liste, die man bevorzugt, also eine Partei oder Bürgergruppierung, dazu kreuzt man oben die Gesamtliste an. Dann erhalten die Listenkandidat/innen in der aufgeführten Reihenfolge je eine Stimme, in unserem Beispiel 16. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidat/innen zu streichen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, neben dem Listenkreuz (oder auch ohne dieses) einzelne Kandidat/innen zu wählen – auch aus verschiedenen Listen.
Panaschieren und kumulieren – was muss man wissen?
Das Wort „panaschieren“ bedeutet „farbig machen“ oder „mit farbigen Streifen verzieren“. Bei der Wahl bedeutet es, man verwendet alle Stimmen, die man hat, und verteilt sie auf einzelne Kandidat/innen aus einer oder aus verschiedenen Listen. Dabei kann man auch einem Kandidaten zwei oder drei Stimmen geben (aber nicht mehr als drei!), bis die volle Stimmenanzahl aufgebraucht ist. Das nennt man dann „kumulieren“, was „anhäufen“ bedeutet. Hier ist aufpassen angesagt, denn falls man aus Versehen eine Stimme zu viel abgibt, wird der Stimmzettel ungültig. Wenn man dagegen nicht alle Stimmen aufbraucht, werden die Reststimmen den nicht gekennzeichneten Bewerber/innen der angekreuzten Liste in ihrer Reihenfolge zugerechnet. Falls kein Listenkreuz gemacht wurde, verfallen diese Stimmen! Manchmal sind Kandidat/innen auf ihrer Liste mehrfach aufgeführt, und zwar dann, wenn sich nicht genügend Bewerber für alle Plätze gefunden haben. Auch dann dürfen die Wähler nur drei Stimmen pro Kandidat verteilen. Auf keinen Fall sollte man etwas auf den Stimmzettel schreiben oder malen, denn dann ist er ungültig.
Die Mandate in den kommunalen Gremien erhalten diejenigen Kandidat/innen mit den besten Einzelergebnissen, also nicht zwingend in der Reihenfolge, wie sie auf dem Stimmzettel erscheinen – dies kann ein gewichtiges Argument für das Kumulieren sein.
Gewählt werden in Bayern am 15. März 2020 knapp 40.000 kommunale Mandatsträger. In einem Kreistag, Stadt- oder Gemeinderat zu sitzen, ist ehrenamtlich, man erhält üblicherweise nur eine Aufwandsentschädigung. Nur der Bürgermeister ist hauptamtlich beschäftigt und bekommt ein Beamtengehalt, allerdings ist dieser Posten bei Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern ebenfalls ehrenamtlich. Anders als bei der Landtags- oder Bundestagswahl gibt es bei der Kommunalwahl übrigens keine 5%-Hürde.