Recyclinghof im Wiesenbiotop?

Teublitz hält an Bebauungsplan fest

Christoph Namislo vor der zukünftigen Einfahrt zum Recyclinghof. Foto: Namislo

TEUBLITZ (lz). Ein gemeinsamer Recyclinghof für das Städtedreieck soll gebaut werden, ein neues Gewerbe- und Sondergebiet „Teublitz Süd-Ost“ gegenüber der Hugo-Geiger-Siedlung soll erschlossen werden. Die Planungen lassen Naturschützer aufhorchen, der Widerstand formiert sich, denn hier werde ein hochwertiges Stück Natur vernichtet, so die Gegner.

Während die Teublitzer Bürgermeisterin Maria Steger (CSU) keine Alternativen zu dem geplanten Bauvorhaben sieht und bereits mehrere Ausgleichsvorhaben plant, wollen die Naturschützer „kämpfen bis die Bagger anrollen“. Christoph Namislo, der selbst in der Hugo-Geiger-Siedlung wohnt, möchte der Bevölkerung im Städtedreieck eindrücklich vor Augen führen, was hier geschieht, und zwar „ohne Augenwischerei“: „Ein wunderbares Stück Natur wird unwiederbringlich zerstört.“

Sind die Ausgleichsmaßnahmen Augenwischerei?

Der Bebauungsplan betrifft ein 1,2 Hektar großes Wiesenbiotop, welches die Stadt Teublitz vor einigen Jahren vom Freistaat Bayern angekauft hat. „Das Landesamt für Umwelt hat diese Grundstücke noch bis Anfang dieses Jahres in einem Verzeichnis für ökologisch bedeutsame Flächen geführt. Dann war es seltsamerweise aus diesem Ökokataster verschwunden“, bedauert Namislo, der seit 25 Jahren Mitglied des Bund Naturschutz ist. „Der Heckensaum, der die Wiesenfläche ringförmig umschließt, ist zudem biotopkartiert.“

„Warum die oben genannte Fläche nicht mehr im Ökokataster verzeichnet ist, weiß ich inzwischen aus zahlreichen Telefonaten“, berichtet der Naturschützer im LOKAL-Gespräch: Es sei die Regierung der Oberpfalz gewesen, die den Eintrag gelöscht hat, „was rechtens war“. Auf jeden Fall sei die Einschätzung des Bayerischen Landesamts für Umwelt, also der höchsten bayerischen Naturschutzbehörde, „ein ausreichender Beweis dafür, dass diese Fläche ökologisch wertvoll ist.“

Unmittelbar nördlich an das Wiesenbiotop angrenzend befindet sich ein biotopkartierter Wald. Beide Flächen zusammen – das Wiesenbiotop und der Wald – bilden einen äußerst struktur- und damit artenreichen Lebensraum, so Namislo weiter.
Auch die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Schwandorf weise in einer Stellungnahme darauf hin, dass das Wiesenbiotop ein „ökologisch hochwertiger Bereich“ sei, „dessen Überbauung abgelehnt wird“, so zitiert der Umweltschützer die Behörde.

Bei der artenschutzrechtlichen Prüfung seien insgesamt 41 Vogelarten gefunden worden, ebenso die streng geschützte Zauneidechse, was eine zusätzliche Ausgleichsmaßnahme vor Ort nötig mache.
Nachgewiesen wurden Brutpaare der mittlerweile selten gewordenen Vogelarten Dorngrasmücke und Neuntöter. Als Ausgleichsmaßnahme für das Wiesenbiotop wird eine ebenso große Fläche extensives Grünland geschaffen – eine Maßnahme, die laut Namislo ohnehin vom Landschaftspflegeverband Schwandorf zur Umsetzung geplant war.
„Das ist kein ernstzunehmender Ausgleich, sondern eher ein gesetzlich gedeckter Etikettenschwindel, daran gibt es nichts schönzureden.“

Außer Frage steht allerdings auch, dass die Stadt Teublitz sich mit der Schaffung der Ausgleichsflächen vor Ort durchaus Mühe gibt. Es sollen – wie bei der Sondersitzung des Teublitzer Stadtrats am 5. 11. 2019 besprochen – weitere Rückzugsorte für die Zauneidechse geschaffen werden, und zwar durch Durchforstungsmaßnahmen, die Auflichtung von Waldrändern entlang der Maxhütter Straße und durch Entfernungen von Unterholz für eine stärkere Besonnung von Waldflächen (alle Maßnahmen sind sogenannte CEF-Maßnahmen).

Namislo fasst jedoch kritisch zusammen: „Da wird etwas zerstört und um es an anderer Stelle wieder gut zu machen, wird wiederum etwas zerstört.“

„Es ist nicht alles Friede, Freude, Eierkuchen!“

In dem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum denn überhaupt ein Recyclinghof gebaut werden muss. Die drei Städte verfügen jeder über einen eigenen. „Die Stadt Maxhütte-Haidhof hat ja bereits die ganze Sache angezweifelt, Burglengenfeld und Teublitz sind es, die so sehr auf dieses Städtedreieck-Projekt drängen.“
Selbstverständlich gebe es auch andere Flächen, auf denen das ehrgeizige Bauprojekt verwirklicht werden könne, so Namislo weiter: Zum Beispiel direkt nördlich angrenzend an das Biotop gebe es eine große unbebaute Fläche, die im Flächennutzungsplan der Stadt Teublitz bereits als Industriefläche dargestellt ist. In der Stadtratsitzung betonte Bürgermeisterin Maria Steger, dass bei der Ausarbeitung des Flächennutzungsplans viele mögliche Flächen geprüft worden seien, jedoch ohne Resultat.

Viele Argumente sprächen für den jetzt ausgesuchten Standort: Angefangen von der zentralen Lage und der hervorragenden Erreichbarkeit bis zu der Tatsache, dass hier ein vorhandenes Potential innerhalb des Stadtgebiets Städtedreieck genutzt werde – und nicht an dessen Außenrand weitere Flächen verbaut würden.

Grundsätzlich geht es dem Naturschützer Christoph Namislo darum, den Menschen klarzumachen, dass trotz entsprechender Darstellungen in der Öffentlichkeit eben nicht alles „Friede, Freude, Eierkuchen“ sei.
Der Bund Naturschutz stehe allen Planungen sehr kritisch gegenüber, ebenso der Landesbund für Vogelschutz (LBV). „Das Städtedreieck verliert mit der Erschließung des Gewerbegebietes „Teublitz Süd-Ost“ ein über viele Jahrzehnte gewachsenes Wiesenbiotop, welches in seiner Art mittlerweile selten geworden ist.“

Was ist eine CEF-Maßnahme?

Unter CEF-Maßnahmen („Continuous Ecological Funcionality“, übersetzt etwa mit „dauerhafte ökologische Funktionalität“) werden Maßnahmen des Artenschutzes verstanden, und zwar im Bereich der sogenannten Eingriffsregelung.
Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (§44 Abs. 5 BNatSchG). Die Maßnahme erfolgt VOR dem eigentlichen Eingriff in das Ökosystem, dabei soll die ökologisch-funktionale Kontinuität ohne eine zeitliche Lücke gewährleistet sein.
CEF-Maßnahmen sollen die Lebensstätten (Habitate) der betroffenen Population sowohl qualitativ als auch quantitativ erhalten und dabei einen direkten räumlichen Bezug zu dem Habitat haben, das von dem Eingriff betroffen ist.

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