SCHWANDORF (sr). Die Kindertageseinrichtung ist ein wichtiger Lebens- und Bildungsraum für Kinder. Deshalb sind diese Bereiche so zu gestalten, dass sie den Grundbedürfnissen der Kinder entsprechen- also Raum zum Spielen, Lernen, Toben und Bewegen, Ruhen, Schlafen, Ausprobieren und Experimentieren geben. Pädagogische Überlegungen sind essentiell für die Gestaltung der Kindertageseinrichtung.

Daneben sind aber auch präventive Aspekte zu berücksichtigen. Für Kinder in einer Kindertageseinrichtung dürfen durch die Raumgestaltung und die Raumausstattung keine Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken entstehen. Auch das Außengelände einer Kindertageseinrichtung soll so gestaltet sein, dass die Wahrnehmung und Koordination von Kindern herausgefordert wird, aber zugleich keine versteckten Gefahren birgt.
Aus diesem Grund veranstaltete die Kita-Fachaufsicht und Fachberatung des Kreisjugendamtes Schwandorf in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Unfallversicherung Bayern eine Veranstaltung am 28.01.2025 im Landratsamt Schwandorf, um Träger, Kommunen und Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte und dem Thema Aufsichtspflicht auf den aktuellen Stand zu bringen.
An der Veranstaltung nahmen neben den Akteuren ca. 60 Vertreter aus den Kommunen, Trägerschaften und Kindertageseinrichtungen des Landkreises Schwandorf teil, um sich gemeinsam mit diesen wichtigen sicherheitsrelevanten Aspekten auseinanderzusetzen.
Die Veranstaltung leistete einen wichtigen Beitrag um aktuelle Informationen zum Thema Sicherheit und Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen zu geben.
Konkrete Beratungsgespräche bei Neubauten und Umbaumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen sowie die Klärung von sicherheitsrelevanten Fragestellungen in Kitas finden mit dem Kreisjugendamt Schwandorf und der KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) in der Regel vor Ort statt.