Wilde Ablagerung von Grüngut

TEUBLITZ (sr). Wie auch schon in den vergangenen Jahren häufen sich um diese Jahreszeit wieder die Beschwerden über wild abgelagertes Grüngut. Deshalb möchte die Stadt Teublitz darauf hinweisen, dass die illegale Grüngutablagerung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und für die Umwelt große Risiken birgt.

Illegale Grüngutablagerung am Waldrand. Foto: Stadt Teublitz

Unerlaubte Grüngutablagerung im Wald oder an Waldrändern ist keine Bagatelle, sondern einen Form von illegaler Abfallentsorgung, für die auch Bußgelder verhängt werden können. Denn letztlich muss das Material auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden.

Nicht nur die Beseitigung des Grüngutes macht den Behörden sorgen, sondern auch die Ausbreitung sogenannter Neophyten, ursprünglich nicht heimischer Pflanzenarten, die angestammte Arten verdrängen und mitunter auch Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Schnittgut und Gartenabfälle sind aber auch rein optisch keine Zierde für die örtlichen Wälder, die schließlich auch als wichtige Naherholungsgebiete fungieren.

Für die ordnungsgemäße Entsorgung ist im Teublitzer Stadtgebiet die Grüngut-Annahmestelle Huber zuständig, bei der Bürgerinnen und Bürger Gartenabfälle und sonstiges Grüngut abgeben können. Diese befindet sich im Ortsteil Katzdorf in der Brucknerstraße 5 und ist unter der Telefonnummer 09471/9506824 erreichbar. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Während der Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise kann die Annahmestelle weiterhin angefahren werden. Annahme und Bezahlung erfolgen nach den Vorgaben des Betreibers.

Alle Bürger werden darum gebeten, im Interesse einer sauberen Stadt bei der Vermeidung illegaler Ablagerungen von Grüngut und natürlich auch anderer Abfälle mitzuhelfen. Hinweise zu illegalen Ablagerungen nimmt neben dem zuständigen Landratsamt auch das Ordnungsamt der Stadt Teublitz (Frau Walter) unter der Telefonnummer 09471/9922-15 entgegen.