Wilde Entsorgung von Restmüll und Altkleidern

Immer wieder werden im Stadtbereich illegale Müllablagerungen gefunden. Foto: Stadt Teublitz

TEUBLITZ (sr). In letzter Zeit häufen bei der Stadt Teublitz Beschwerden über wild abgelagerten Müll an den ehemaligen Stellen der Altkleidercontainer des Bayerischen Roten Kreuzes.

Diese Altkleidercontainer wurden im Städtedreieck gänzlich entfernt und werden nicht ersetzt. Hintergrund war, dass diese Container leider immer mehr als Mülldeponie verwendet wurden und dort der Hausmüll sowie sehr stark verschmutzte Kleidung entsorgt wurden. Dies ist nicht Sinn und Zweck der Altkleidersammlung. Da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit des Bayerischen Roten Kreuzes handelte konnte dies leider nicht weiter gestemmt werden. Somit wurden in letzter Konsequenz die Altkleidercontainer entfernt.

Die Abgabe von Altkleidern ist aber nach wie vor an folgenden Orten möglich:

• BRK Altenheim Burglengenfeld (Dr.-Kurt-Schumacher-Straße)
• Klardorf beim Friedhof
• Kleiderkammer im Städtedreieck (Berggasse 3, Burglengenfeld)

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abstellen von Altkleidern an den ehemaligen Standorten der Container eine illegale wilde Müllablagerung darstellt, die wiederrum eine Ordnungswidrigkeit ist und geahndet wird. Bei einer solchen illegalen Abfallentsorgung handelt es sich keinesfalls um eine Bagatelle und sie kann ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen, da ansonsten letztlich die Allgemeinheit für die Entsorgungskosten aufkommen muss.

Was die Entsorgung von Restmüll betrifft, so wird diese vom Landratsamt Schwandorf organisiert. Jeder Bürger kann einen Antrag auf ein Restmüllbehältnis stellen. Auch Papier und recyclingfähige Wertstoffe in den blauen und grauen Säcken werden direkt vor den Haustüren abgeholt und erneut dem Wirtschaftskreislauf zugeführt. Die Annahme weiterer Wertstoffe erfolgt an 24 Recyclinghöfen im Landkreis.

Nachdem davon auszugehen ist, dass eine saubere Stadt im Interesse aller ist, bittet die Stadt Teublitz ihre Bürgerinnen und Bürger darum, bei der Vermeidung wilder Abfallablagerungen mitzuhelfen. Hinweise zu illegalen Müll- bzw. Grüngutablagerungen werden neben dem zuständigen Landratsamt auch vom Ordnungsamt der Stadt Teublitz, Frau Walter (Tel.: 09471/9922-15) entgegengenommen.

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