(VSB). Privat krankenversicherte Verbraucher*innen erhalten in diesen Tagen häufig die Beitragsanpassungsinformation von dem Krankenversicherer. Oftmals bedeutet dies für Betroffene eine Beitragserhöhung zum Beginn des neuen Versicherungsjahres.
Wegen der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre und der Preissteigerungen im medizinischen Sektor sind das nicht selten Erhöhungen im zweistelligen Prozentbereich. Vermehrt werben sogenannte Wechseldienstleister mit dem Service, der einen Weg zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) über das europäische Ausland ermöglichen soll. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) warnt vor Anbietern dieser Art, da sich Verbraucher*innen hierbei des Sozialversicherungsbetrugs schuldig machen.
Aufgrund stetig steigender Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV), die gerade im höheren Alter anfallen, stellen sich Versicherte häufig die Frage, ob ein Wechsel zurück in die GKV möglich wäre. Doch vor allem bei Selbstständigen gestaltet sich dieses Vorhaben schwer. Denn dieser Personenkreis hat nur über den Wechsel in ein Arbeitnehmerverhältnis und der Aufgabe seines Gewerbes die Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV.
„Gerade Selbstständige in einem Kleingewerbe haben große Sorgen wegen der Beitragssteigerungen in der PKV und können sich ihren Beitrag im Rentenalter oftmals gar nicht mehr leisten“, weiß Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB aus der Beratungspraxis.
Vermehrt werben sogenannte Wechseldienstleister im Internet mit einem Service, der den Wechsel in die GKV über das europäische Ausland ermöglichen soll. Denn wer für mindestens zwölf Monate im europäischen Ausland Pflichtversichert war, weil er seinen Hauptwohnsitz dorthin verlegt hat, hat die Möglichkeit, sich bei der Rückkehr nach Deutschland wieder gesetzlich krankenzuversichern. Die Anbieter werben damit, ihre Kunden in einem der Länder anzumelden und somit die spätere Rückkehr in die GKV zu ermöglichen. Dafür verlangen sie in der Regel ein Honorar von mehreren tausend Euro. Zwar besteht unter diesen Umständen grundsätzlich das Recht zur Rückkehr in die GKV, jedoch täuschen die Wechseldienstleister eine bewusste Scheinsituation vor, die nicht zum Wechsel berechtigt.
Der VSB warnt eindringlich vor Angeboten dieser Art, da sich Verbraucher*innen durch die Inanspruchnahme des Sozialversicherungsbetruges schuldig machen.
Silvia Schmid
Verbraucherberaterin
VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Beratungsstelle Schwandorf
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