Sammelklagen von Verbraucher*innen

So setzen sich Betroffene kostenlos und risikofrei zur Wehr

SCHWANDORF (sr). In Deutschland gibt es die Möglichkeit für Verbraucher*innen, sich innerhalb einer Musterfeststellungs- oder Sammelklage kostenlos gegen Unternehmen rechtlich zur Wehr zu setzen. Klageberechtigt sind keine Einzelpersonen, sondern nur bestimmte qualifizierte Einrichtungen, wie registrierte Verbraucherschutzvereine.

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Voraussetzung: mindestens 50 Personen sind betroffen. Ein Vorteil ist, dass die Ansprüche während des laufenden Verfahrens nicht verjähren. Auch besteht kein Risiko die Prozesskosten zu tragen, was insbesondere für Verbraucher:innen ohne Rechtsschutzversicherung wichtig ist.

Ziel der Musterfeststellungsklage ist der Erlass eines Feststellungsurteils für den jeweiligen Sachverhalt – nicht die Geltendmachung von Ansprüchen. Ein bedeutendes Beispiel für das Modell der Musterfeststellungsklagen in Deutschland war die VW-Abgasaffäre. Allein hier haben sich rund 260.000 klageberechtigte Verbraucher*innen beteiligt.

Stefanie Sperber, Volljuristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) hat selbst an diesem Verfahren teilgenommen, weil sie ein KFZ hat, das von den Abgasmanipulationen betroffen war. „Ich habe mich in das Klageregister beim Bundesamt der Justiz online eingetragen, dem gerichtlichen Vergleich zugestimmt und wie die anderen Beteiligten fünf Prozent des Kaufpreises von VW erstattet bekommen“.

Mit der Sammelklage können Verbraucherverbände bei Massenschäden direkt auf Entschädigung für Verbraucher:innen klagen. „Der große Vorteil für Betroffene ist, dass ein Verband das Verfahren für alle durchführt. Die Sammelklage ist für Beteiligte kostenlos und risikoarm“, erklärt Sperber. Ein aktuelles Beispiel ist eine Klage gegen Vodafone. 2023 erhöhte das Unternehmen während der Vertragslaufzeit die Preise für Festnetz- und Internetkunden um fünf Euro ohne rechtliche Grundlage und ohne die Verbraucherinnen zu informieren. Betroffene können sich nun im Klageregister eingetragen. „Sollte die Klage erfolgreich sein, wird Vodafone die zu viel gezahlten Preise unbürokratisch erstatten“, so Sperber.

Silvia Schmid, Verbraucherberaterin
VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
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