TEUBLITZ (lz). Die CSU-Stadtratsfraktion in Teublitz steht bekanntermaßen nach wie vor hinter dem Projekt „Gewerbegebiet an der A93“. In seiner Ausgabe vom 18. Mai 2024 (Nr. 6) berichtete LOKAL im Artikel „Bekenntnis für Gewerbegebiet“ über Aussagen des CSU-Fraktionsvorsitzenden Georg Fleischmann zu dem Thema. Fleischmann hatte darauf hingewiesen, dass seiner Meinung nach der Wald an der Autobahn ohnehin vorbelastet sei und außerdem dafür „weit mehr“ Ausgleichsflächen geschaffen würden. Die Gegner des Projekts, sprich die Bürgerinitiativen, so Fleischmann, wollten dagegen „unter dem Deckmantel des Themas Umweltschutz“ verhindern, dass in der Nachbarschaft Arbeitsplätze entstünden und verunsicherten die Bevölkerungen mit Behauptungen aus der Kategorie „Fake News“.
Vorwürfe zurückgewiesen
In einer Stellungnahme nehmen jetzt die Bürgerinitiativen „Schützt unser Wasser“ und „Am Schwarzer Berg – schützt Wald und Wasser“ darauf Bezug und widersprechen den Aussagen des Fraktionsvorsitzenden. Den Vorwurf zum Thema „Fake News“ weisen sie entschieden zurück. Auch die Aussage, der Wald an der Autobahn sei vorbelastet, entbehre jeder Grundlage: „Das Lehmholz, wie der Wald heißt, ist absolut gesund, nicht wertlos und keine Monokultur. Die Wasserproben, die wir in Auftrag gegeben haben, besagen, dass das Wasser annähernd Trinkwasserqualität besitzt. Viele seltene und gesetzlich geschützte Arten wurden nachgewiesen.“ Beispiele hierfür seien Waldkauz, Waldschnepfe, Bergmolch, verschiedene Fledermausarten und fünf verschiedene Laufkäferarten. Dies sehe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München mit dem Gerichtsurteil vom 08. November 2021 so, der nicht nur die fachlichen Mängel wie Landschaftsplan und Flächennutzungsplan gerügt, sondern auch die Planungen an sich in Frage gestellt hat.
Der Vorwurf Fleischmanns, die Bürgerinitiativen versuchten „unter dem Deckmantel des Naturschutzes“ versuchen, heimatnahe Arbeitsplätze zu verhindern, sei eine „böswillige Unterstellung“: „Wir sind nicht gegen ein Gewerbegebiet, sondern nur gegen diesen Standort!“
Vertreter der Bürgerinitiativen hätten zudem mit Bürgermeister Beer über Alternativstandorte gesprochen, diese seien jedoch „weggelächelt und … abgeblockt worden“.
Falschbehauptungenseitens der Stadtoberen?
In den Flyern, die die Stadt vor vier Jahren an die Bürger ausgegeben habe, sei außerdem zu lesen gewesen, dass der Wald wertlos sei und keine schützenswerten Arten dort zu finden seien. Die Rechtsaufsicht des Landratsamts habe jedoch mit Schreiben vom 14. September 2020 bestätigt, dass diese Aussagen „nicht sachdienlich waren“, weil sie getroffen worden seien, bevor die Gutachten das Gegenteil bewiesen hätten, so heißt es in der Stellungnahme weiter.
Bürgermeister Beer stelle sich darüber hinaus vor die Kameras und behaupte, Teublitz hätte seit 30 Jahren kein Gewerbegebiet mehr entwickelt. „Und dennoch gibt es das Gewerbegebiet Teublitz Süd-Ost, in dem sich auch zwei Jahre nach der Erschließung nicht wirklich viel tut. Anstatt die Bürgerinitiativen anzugreifen, sollte sich die CSU vielmehr fragen, warum wir Bürger uns gegen die Stadtpolitik dieser Parteien wehren müssen.“
Lehmholz ist Klimaschutzgebiet
Es sei vielmehr Tatsache, dass die CSU 2014 das Teublitzer Trinkwasser habe verkaufen wollen: „Die Teublitzer wären für Jahrzehnte von Wasserlieferungen aus Schwandorf abhängig gewesen!“ Das Lehmholz sei in allen Karten als „Klimaschutzwald“ ausgewiesen und werde in den Gutachten, die auf der Homepage der Stadt Teublitz nachzulesen sind, als „Kaltluftentstehungsgebiet“ bezeichnet. „Dank des Lehmholzes mit seinen Vermoorungen, Gräben und Quellen kommt in Trockenzeiten immer noch Wasser in den Eselweihern an und bei Starkregen hält es Wasser zurück. Teublitz ist mit der Zerstörung dieses Gebietes dabei, die Klimaanlage der Stadt zu vernichten.“
Die Funktionen des Waldes könne man nicht, wie von Fleischmann behauptet, durch Ausgleichsmaßnahmen ersetzen. „Abgesehen von den Kosten wird es Jahrzehnte dauern, bis die jungen Bäume die Funktion dieses alten Waldes ersetzen können. Außerdem soll nach den bisherigen Planungen nur ein Drittel der gerodeten Fläche an anderer Stelle wiederaufgeforstet werden.“
Folge erhöhte Wasserpreise
Auch was die „äußerst schwierige“ Erschließung betreffe, gebe es noch keine belastbare Kostenschätzung, so führen die beiden Bürgerinitiativen weiter aus und vermuten, dass dann die Bürgerinnen und Bürger durch erhöhte Wasser- und Abwasserpreise dafür geradestehen müssten. Ebenso sei über die Kosten der Zu- und Ableitungen mit einer möglichen Kapazitätsausweitung der Kläranlage nichts bekannt. Über die Erschließungsstraße zum geplanten Gewerbegebiet, die einen weiteren großen Eingriff in die Landschaft darstelle, sei die Öffentlichkeit noch gar nicht informiert worden. „Dank der CSU wird Teublitz völlig zurecht als Negativbeispiel in Sachen Umweltschutz bezeichnet“, heißt es abschließend. „Es ist befremdlich, dass ein Gerichtsurteil nicht vollumfänglich respektiert wird. Es entsteht der Eindruck, dass andere Argumente bewusst ausgeblendet werden, soweit diese nicht mit der vorherrschenden Meinung der CSU Teublitz vereinbar sind.“